Verbraucher:Zahlungen für Pflegekinder sind für Pflegeeltern steuerfrei

München (dpa/tmn) - Wer Pflegepersonen in seinen Haushalt aufnimmt, erhält regelmäßig finanzielle Unterstützung, etwa in Form eines Tageshonorars. Diese Gelder sind für die Pflegenden steuerfrei. Das Finanzamt darf diese daher nicht als "Einnahmen" versteuern.

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München (dpa/tmn) - Wer Pflegepersonen in seinen Haushalt aufnimmt, erhält regelmäßig finanzielle Unterstützung, etwa in Form eines Tageshonorars. Diese Gelder sind für die Pflegenden steuerfrei. Das Finanzamt darf diese daher nicht als „Einnahmen“ versteuern.

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: 2014 VIII R 29/11): In dem verhandelten Fall nimmt eine Erzieherin in ihren Haushalt bis zu zwei Pflegekinder auf. Dafür erhält sie aufgrund einer Honorarvereinbarung mit einer Firma ein Tageshonorar zuzüglich einer Sachkostenpauschale. Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als zu versteuernde Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Frau als Erzieherin zu. Dagegen klagte diese.

Das Urteil: Das Gericht ist der Auffassung, dass die bezogenen Leistungen für die Aufnahme der Pflegekinder steuerfrei sind. Sie dienten der unmittelbaren Förderung der Erziehung von Jugendlichen und seien als Beihilfen bewilligt worden. Die Erziehungsgelder seien dazu vorgesehen, die Erziehung der dauerhaft aufgenommenen und wie leibliche Kinder betreuten Kinder und Jugendlichen „unmittelbar zu fördern“. Außerdem werde durch die Zahlung der sachliche und zeitliche Aufwand der Pflegeeltern nicht abgedeckt.

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