Renten und Steuern:Bundesfinanzhof entscheidet über umstrittene Rentenbesteuerung

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Ein Garten, fast noch so wie zu des Müller Christian Arnolds Zeiten: Szene aus dem Schlosspark Pillnitz in Sachsen. (Foto: Arno Burgi/dpa/picture alliance)

Noch 2020 will der BFH zur Sache urteilen. Finanzminister Olaf Scholz wappnet sich bereits für den kritischen Richter Egmont Kulosa.

Von Hendrik Munsberg, München

Vom Preußenkönig Friedrich dem Großen ist überliefert, dass er sich gern in die Gerichtsbarkeit des Landes einmischte, wenn er irgendwo grobes Unrecht witterte - wie im Fall des Müllers Christian Arnold. Der betrieb eine Wassermühle, geriet aber in Not, als ihm, flussaufwärts, der Baron von Gersdorff mit einem neuen Karpfenteich das Wasser abgrub. Prompt landete der Müller vor Gericht, weil er den fälligen Pachtzins schuldig blieb. Er wurde verurteilt, seine Mühle versteigert. Das empörte Fridericus Rex, den König. Kurzerhand ließ er die Richter einsperren, denn: "Ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer wie eine Diebesbande."

Der Bundesfinanzminister des Jahres 2020 hält sich keineswegs für Olavus Rex. Olaf Scholz ist Sozialdemokrat, und - das muss man nicht extra betonen - zum Amtsantritt legte er einen Eid ab, aufs Grundgesetz und damit auf die Gewaltenteilung. Doch auch der Herr über Deutschlands Staatsfinanzen hat - verbrieft in Paragraf 122, Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung - eine Art "Königsrecht". Das verschafft ihm exklusiven Zugang zur Justiz, nämlich zum Bundesfinanzhof (BFH), einem der höchsten deutschen Gerichte.

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Von diesem Recht hat Olaf Scholz, wie die SZ erfuhr, am 5. März Gebrauch gemacht. Seither ist das Finanzministerium dritte Partei in einem Rechtsstreit vor dem BFH mit dem Aktenzeichen X R 33/19. Der Vorteil: Das Ministerium bekommt in einem heiklen Verfahren nun volle Akteneinsicht - und kann sich auch selbst mahnend zu Wort melden. In einem weiteren Fall (Aktenzeichen X R 20/19) läuft es genauso.

Für Steuerexperten ist dieser Vorgang ein klarer Hinweis darauf, dass es sich um eine wichtige Angelegenheit handelt, die finanziell von großer Tragweite ist. Und tatsächlich: Es geht um ein Gebiet, das für die Staatsfinanzen, aber auch für die Stimmung im Lande, vor allem bei älteren Wählern, von immenser Bedeutung ist - die seit 2005 geltende Besteuerung der Renten. Sie erzürnt immer mehr Ruheständler, schon deshalb, weil die Steuerlast von Jahr zu Jahr eine wachsende Zahl von betagten Menschen betrifft. Und nicht wenige von ihnen fühlen sich vom Fiskus ähnlich kujoniert wie einst der Müller Christian Arnold in Preußen.

Bis zu 21 Millionen Rentner dürften der Entscheidung entgegenfiebern

Einen Mann jedoch muss der Bundesfinanzminister in diesem Streit wohl besonders fürchten: Er heißt Egmont Kulosa und gilt unter Steuerfachleuten als Koryphäe. Noch wichtiger aber ist: Als stellvertretender Vorsitzender des zehnten BFH-Senats ist er zuständig für "Alterseinkünfte und -vorsorge", also für die Rentenbesteuerung - auch für den Fall mit dem Aktenzeichen X R 33/19. In einem früheren Fachkommentar ließ Kulosa bereits klar erkennen, dass er die geltende Rentenbesteuerung für in Teilen verfassungswidrig hält, weil sie auf eine verbotene "Doppelbesteuerung" hinauslaufe.

Jetzt wird es nicht mehr lange dauern, bis es zum Showdown kommt zwischen Bundesregierung und Bundesrichtern in Sachen Rentenbesteuerung. BFH-Sprecher Volker Pfirrmann, selbst Richter des 1. Senats, sagte der Süddeutschen Zeitung: "Beabsichtigt ist, noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung zu kommen." Wegen der Bedeutung der Angelegenheit werde es am BFH in München wohl eine mündliche Verhandlung geben, es sei denn, ein Kläger widerspreche dem unter Verweis auf das Steuergeheimnis. So oder so wird die endgültige Entscheidung in aller Regel erst zwei bis drei Monate später veröffentlicht.

Doch schon jetzt steht fest: Bis zu 21 Millionen Rentner dürften diesem Tag X entgegenfiebern. Immer wieder, so berichtet Pfirrmann, erkundigten sich Ruheständler bereits telefonisch beim BFH, wann es endlich soweit sei.

Die Materie ist kompliziert. Nach der 2005 in Kraft getretenen Reform der Rentenbesteuerung werden die Ruhegelder in einer 35 Jahre dauernden Übergangsregelung bis 2040 schrittweise zu einem immer höheren Anteil besteuert: Fiel 2005 nur die Hälfte der Rente unter die Steuerpflicht, so werden es 2040 volle 100 Prozent sein (siehe Grafik). Wer beispielsweise 2020 in Ruhestand geht - das Jahr des Renteneintritts ist entscheidend - muss bereits 80 Prozent seiner Rente versteuern.

"Wir brauchen jetzt eine Steuerbremse in der Rente."

Dass der Staat im Gegenzug seit 2005 immer höhere Vorsorgeaufwendungen als "Sonderausgaben" anerkennt, um die Altersvorsorge steuerlich zu verschonen, besänftigt viele nicht. Dabei war das von den Architekten der Reform als Kompensation für die steigende Rentenbesteuerung gedacht. Der Staat, so das Ziel, dürfe die Bürger nicht zwei Mal zur Kasse bitten - während des Erwerbslebens bei den Beitragszahlungen an die Rentenkassen, und dann ein zweites Mal im Alter, bei Auszahlung der Renten. Solche "Doppelbesteuerung" verbot das Bundesverfassungsgericht 2002. Die neue "nachgelagerte Besteuerung" soll dies vermeiden.

Doch Experten wie der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun und der Saarbrücker Finanzmathematiker Klaus Schindler zeigen sich sicher, den Beweis führen zu können, dass bis zu 22 Prozent der Rente doppelt besteuert werden. Das Finanzministerium widerspricht solchen Aussagen mit dem Hinweis: "Die seit 2005 geltenden gesetzlichen Grundlagen wurden seinerzeit verfassungsrechtlich geprüft und seitdem in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts für verfassungskonform befunden." Längst ist dem BFH zum Fall mit dem Aktenzeichen X R 33/19 eine 20-seitige Stellungnahme des Finanzministeriums zugegangen, Datum: 8. Juni. Das Schreiben, abgefasst vom zuständigen Unterabteilungsleiter, endet mit klarem Befund: Im fraglichen Fall gebe es keine "Zweifachbesteuerung".

Die FDP aber will nicht erst die Entscheidung der Richter in München abwarten: "Die Doppelbesteuerung der Renten", so urteilt Vizefraktionschef Christian Dürr, "führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung kleiner und mittlerer Einkommen". Die große Koalition habe "das Thema bislang links liegen lassen". So könne es nicht weitergehen, kritisiert Dürr und fordert: "Olaf Scholz muss jetzt aufwachen und von sich aus klarstellen, wie die Gefahr einer Doppelbesteuerung verhindert werden kann."

Der Liberale macht auch gleich einen Änderungsvorschlag: "Wir brauchen jetzt eine Steuerbremse in der Rente", sagt er. "So wäre es denkbar, die Steigerung beim Besteuerungsanteil der Rente von einem Prozent pro Jahr auf 0,5 Prozent herabzusetzen". Dies würde die "Belastung deutlich verringern". Denn, so Dürr, "es ist besser, auf zusätzliche Steuereinnahmen von Rentnern zu verzichten, als dass sich der Staat dem Verdacht der Doppelbesteuerung aussetzt." Bleibt nur noch eine Frage: Sieht Olaf Scholz das auch so?

© SZ vom 10.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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