Recht auf Reparatur:Das Ende der Wegwerfgesellschaft ist das noch lange nicht

Lesezeit: 3 min

Allein in den EU-Ländern fallen pro Jahr 35 Millionen Tonnen Elektromüll an. Mit dem Recht auf Reparaturen will die Union nun gegensteuern. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Bald müssen Hersteller Handys oder Waschmaschinen innerhalb der Gewährleistungszeit kostenlos reparieren. Gut so. Aber das kann nur der Anfang sein.

Kommentar von Mirjam Hauck

Hat das Europaparlament in dieser Woche das Ende der Wegwerfgesellschaft eingeläutet, mitten in den Rabattschlachten der Black Week? Die Abgeordneten in Straßburg, die am Dienstag mit großer Mehrheit dem "Recht auf Reparatur" zugestimmt haben, sehen das jedenfalls so. Das neue Gesetz verpflichtet Verkäufer, Produkte wie Waschmaschinen und Handys innerhalb der meist zweijährigen Gewährleistungszeit kostenlos zu reparieren - sofern das nicht mehr kostet als ein Ersatzprodukt. Auch müssen Hersteller Reparaturen für ältere Geräte anbieten und Ersatzteile kostengünstig und lange vorhalten.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusPrivate Krankenversicherung
:Die Tücken beim Wechsel

Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln will, sollte das sehr sorgfältig angehen. Denn beim Vertragsabschluss lauern Fallen, die sehr teuer werden können.

Von Herbert Fromme, Anne-Christin Gröger; Illustration: Jessy Asmus

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: