Wohnungsmarkt:So will die Regierung die Mietpreisbremse verschärfen

Proteste in Berlin gegen Mieterhöhungen

In Berlin protestieren Bewohner und Sympathisanten eines kürzlich verkauften Wohnhauses gegen Mieterhöhung und Verdrängung.

(Foto: imago/Seeliger)
  • An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett ein Gesetz zur Verschärfung der Mietpreisbremse beschließen. Es enthält einige deutliche Verbesserungen für Mieter.
  • Unter anderem sollen Eigentümer verpflichtet werden, neuen Mietern die Vormiete frühzeitig mitzuteilen. Auch bei Modernisierungen gibt es Änderungen.
  • Angela Merkel lädt am 21. September zu einem Wohngipfel ins Kanzleramt.

Von Robert Roßmann, Berlin

Es hat lange gedauert, sehr lange - und nicht nur für den Deutschen Mieterbund sogar zu lange. An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett ein Gesetz zur Verschärfung der Mietpreisbremse beschließen. Mit ihm soll auch das sogenannte Herausmodernisieren von Mietern aus ihren Wohnungen erschwert werden. Der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wollte beides bereits in der vergangenen Legislaturperiode erreichen, aber die Union blockierte seine Vorstellungen.

Inzwischen hat sich die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt vor allem in Groß- und Studentenstädten weiter verschlimmert. Maas' Nachfolgerin Katarina Barley (SPD), hat die Entwicklung der Mieten bereits zur "sozialen Frage unserer Zeit" erklärt. Und im Oktober stehen in Hessen und Bayern wichtige Landtagswahlen an. Da kann sich eine Regierung keinen Stillstand erlauben, ohne Angst haben zu müssen, abgestraft zu werden. Für den 21. September hat Angela Merkel zu einem Wohngipfel ins Kanzleramt geladen. Da gilt es, Erfolge vorzuweisen. Diese Gemengelage hat es der SPD jetzt erleichtert, die Union zu einem Kompromiss zu bewegen, den sie Heiko Maas noch verweigert hatte.

Bei der Sitzung des Koalitionsausschusses vor einer Woche verständigten sich Union und SPD nicht nur auf ein Rentenpaket und Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung. Als dritten Kompromiss haben die Koalitionäre am Ende ihres Beschlusses auch vermerkt: "Bis zum Wohnungsbaugipfel wird die Bundesregierung im Kabinett das Mieterschutzgesetz ... beschließen." Für Justizministerin Barley war das der langersehnte Durchbruch.

Die Vorlage von Barley trägt den Titel: "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache". Hinter der sperrigen Überschrift verstecken sich einige deutliche Verbesserungen für Mieter. Mit dem Gesetz werde die Regierung die Mieter "vor Verdrängung schützen und die Folgen von Modernisierungen begrenzen", hat Barley angekündigt. Die Koalition werde damit "verhindern, dass Menschen in Zukunft aus ihrem Zuhause raussaniert und gewachsene Wohnviertel zerstört werden".

Um das zu erreichen, will die Regierung jetzt unter anderem eine Pflicht des Eigentümers beschließen, bei der Vermietung einer Wohnung Interessenten bereits vor Vertragsabschluss die Höhe der Vormiete mitzuteilen. Die bereits geltende Mietpreisbremse begrenzt bei der Weitervermietung von Wohnungen zwar die Höhe - die neue Miete darf höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wohnungsinteressenten können bisher aber nicht erkennen, ob die verlangte Miete rechtmäßig ist. Denn es gibt Ausnahmen von der Bremse. Sie gilt etwa generell nicht beim Erstbezug einer neuen Wohnung. Und bei einer Weitervermietung darf der Eigentümer die Vormiete auch dann vom neuen Mieter verlangen, wenn diese um mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Barley sieht darin einen der Gründe, warum die Mietpreisbremse bisher noch nicht im erhofften Umfang wirkt. Die Ministerin verweist dabei auf eine Kombination von zwei Punkten: Auf der einen Seite müsse man bisher als Mieter eine sogenannte qualifizierte Rüge erheben - man müsse also sehr genau bezeichnen, weshalb die gerügte Miete zu hoch ist. Auf der anderen Seite hätten Mieter in der Praxis aber keine Kenntnis über die Höhe der Vormiete. Das bedeute, dass die für eine Rüge erforderlichen Informationen den meisten Mietern nicht bekannt seien. Dies will Barley jetzt mit ihrem Gesetz ändern. Es wird nicht nur die Auskunftspflicht über die Vormiete eingeführt, sondern auch das Vorgehen gegen eine zu hohe Miete erleichtert. Künftig reicht eine einfache Rüge, Mieter müssen also nur noch angeben, dass die Preisbremse verletzt ist, und das nicht mehr im Detail erläutern.

Auch bei der Umlage von Modernisierungskosten gibt es Verbesserungen für Mieter

Gegenüber einem früheren Entwurf des Gesetzes wurde die Auskunftspflicht der Vermieter sogar verschärft. Sie müssen künftig nicht nur die Vormiete angeben, sondern auch alle anderen möglichen Gründe offenbaren, die eine Ausnahme von der Mietpreisbremse erlauben. Dazu zählen etwa umfassende Modernisierungen oder ob es sich um eine Wohnung handelt, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt und vermietet wurde. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mieter tatsächlich in jedem denkbaren Fall bereits vor Vertragsabschluss erkennen können, ob die verlangte Miete rechtmäßig ist.

Auch bei der Modernisierungsumlage gibt es Verbesserungen für Mieter. Bisher können Eigentümer jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen. Es gibt Eigentümer, die das nutzen, um Mieter durch absichtlich übermäßige Modernisierungen aus ihren Wohnungen zu vertreiben. Künftig sollen Vermieter in Gebieten mit knappem Wohnraum jährlich nur noch acht statt elf Prozent auf Mieter umlegen können. Außerdem will die Regierung eine Kappungsgrenze für die Erhöhung der Quadratmeter-Miete einführen. Diese darf durch eine Modernisierung innerhalb von sechs Jahren nur um höchstens drei Euro steigen.

Und was sagt jetzt der Mieterbund? Dessen Direktor Lukas Siebenkotten lobt zwar "positive Ansätze", sie würden es leichter machen, die "Mietpreisbremse zu ziehen". Allerdings werde es leider auch in Zukunft noch zu viele "Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen" geben, die die Wirkung der Bremse einschränken.

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