Immobilien:Wenn das Dach des Nachbarn zu stark blendet

Hamm (dpa/tmn) - Wenn die Dachpfannen eines Hauses die Sonne reflektieren, kann dies Nachbarn blenden. Um die Frage zu entscheiden, ob der Eigentümer des Nachbarhauses die Blendwirkung verhindern muss, ist in der Regel ein Ortstermin erforderlich.

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Hamm (dpa/tmn) - Wenn die Dachpfannen eines Hauses die Sonne reflektieren, kann dies Nachbarn blenden. Um die Frage zu entscheiden, ob der Eigentümer des Nachbarhauses die Blendwirkung verhindern muss, ist in der Regel ein Ortstermin erforderlich.

Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (OLG, Az.: 24 U 27/18), über die das Gericht berichtet hat. Ein Mann hatte angegeben, dass ihn die hochglänzend glasierten Dachziegel seines Nachbarns stark blenden. Er könne den Garten und Wohnbereich nur noch mit gesenktem Kopf - also eingeschränkt - nutzen. Er klagte und verlangte, dass der Nachbar dies verhindere.

Das Landgericht (LG) Arnsberg hatte der Klage teils stattgegeben. An bestimmten Tages- und Jahreszeiten sei die Leuchtwirkung der Dachziegel nicht zumutbar, stellte ein Sachverständiger fest. Die LG-Richter entschieden, dass der Eigentümer die Blendwirkung, die über 100.000 Candela pro Quadratmeter liegt, verhindern muss. Der Kläger ging in Berufung. Er verlangte, dass sein Nachbar jegliche Blendwirkung, die von seinem Hausdach ausgeht, verhindern müsse.

Ohne Erfolg. Die OLG-Richter bestätigten die Auffassung des Landgerichts. Sie lehnten weitergehende Ansprüche ab. Im konkreten Fall werde das Grundstück des Klägers nur unwesentlich beeinträchtigt. Wie stark die Sonne reflektiert und den Nachbarn blendet, sollte nicht schematisch - anhand von pauschalen Grenzwerten - beurteilt werden. Es gebe auch keine verbindlichen Richtwerte, die eine wesentliche Beeinträchtigung definieren, wenn sie überschritten werden. Vielmehr seien die konkreten Umstände des Einzelfalls und das Empfinden des Durchschnittsmenschen ausschlaggebend.

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