Immobilien:Langlebige Rauchmelder tragen Qualitätszeichen

Berlin (dpa/tmn) - In vielen Bundesländern sind Rauchmelder in Neubauten bereits Pflicht. Mieter und Immobilienbesitzer sollten beim Kauf der Geräte auf das Qualitätszeichen "Q" und die Angabe "EN 14604" achten, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

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Berlin (dpa/tmn) - In vielen Bundesländern sind Rauchmelder in Neubauten bereits Pflicht. Mieter und Immobilienbesitzer sollten beim Kauf der Geräte auf das Qualitätszeichen „Q“ und die Angabe „EN 14604“ achten, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

Entsprechend gekennzeichnete Geräte seien für den Langzeiteinsatz geeignet. Bei der Montage der Rauchmelder müssen sich Verbraucher an der geltenden Landesbauordnung orientieren. In der Regel ist dafür die DIN 14676 die Grundlage. Sie regelt den Einbau in Schlaf-, Kinderzimmern und Fluren.

Die Experten raten dazu, in fast allen Räumen Rauchmelder zu installieren. Ausnahme: In Bad und Küche können Dunstwolken bei den Standardgeräten regelmäßig Fehlalarme auslösen. Deshalb ist es hier besser, statt der Standardgeräte Wärme- oder Thermomelder anzubringen. Sie können zwischen Wasserdampf und gefährlichem Rauch unterscheiden.

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