Gesetzesentwurf:Erben leichter gemacht

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  • Die große Koalition hat sich im Gesetzesentwurf zur Erbschaftssteuer auf Erleichterungen bei der Besteuerung von Firmen geeinigt.
  • Wer beispielsweise bis zu drei Beschäftigte hat, soll von den Regeln der neuen Erbschaftssteuer verschont bleiben. Wer diese Mitarbeiterzahl auch nach fünf Jahren noch nachweisen kann, muss lediglich 15 Prozent der Erbschaftsteuer zahlen.
  • Insgesamt soll beim Vererben von Großunternehmen deutlich strenger und zudem in jedem Einzelfall geprüft werden.

Von Guido Bohsem, Berlin

Die Koalition hat sich auf eine schärfere Besteuerung von Firmenerben verständigt. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung will Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits am Mittwoch im Kabinett beschließen lassen. Nach den Angaben aus der Koalition soll das Regelwerk nur geringfügige Änderungen an den ursprünglichen Plänen des Ministers enthalten. Jedoch fügten die Experten der Koalition Klauseln ein, die Erbschaften günstiger machen als von Schäuble ursprünglich geplant.

Die Unternehmen hatten gegen Schäubles ursprüngliche Pläne heftig protestiert. Unterstützung hatten sie dabei insbesondere von den Mittelstandspolitikern der CDU, von der CSU und aus Baden-Württemberg erhalten. Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert hatte.

Während Schäuble sich strikt an die Vorgaben aus Karlsruhe halten wollte, hatten seine Gegner deutlich weichere Kriterien gefordert. Nach SZ-Informationen einigten sich die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD und Union, Carsten Schneider und Ralph Brinkhaus (CDU) gemeinsam mit der CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt und Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) am Sonntag in Grundzügen auf Änderungen an Schäubles bisherigen Plänen.

Laut Entwurf soll nun nur noch nach den alten Regeln von der Erbschafsteuer verschont werden, wer bis zu drei Beschäftigte hat. Wer diese Mitarbeiterzahl auch nach fünf Jahren noch nachweisen kann, muss lediglich 15 Prozent der Erbschaftsteuer zahlen und wer die gleiche Zahl sogar nach sieben Jahre weiter beschäftigt, muss dem Fiskus gar nichts geben.

Beim Vererben von Großunternehmen wird nun strenger geprüft

Neu geregelt wird die Erbschaftsteuer für größere Unternehmen. Hier hat Schäuble jetzt zunächst die Untergruppe von Firmen mit vier bis zehn Mitarbeitern vorgesehen. Auch hier beträgt der Steuernachlass nach fünf Jahren 85 Prozent, wenn die Mitarbeiterzahl gehalten wird oder die Lohnsumme in dem Zeitraum bei mindestens 250 Prozent des Ausgangsjahres liegt. Wer auch nach sieben Jahren die Mitarbeiterzahl gehalten hat oder eine Lohnsumme von mindestens 400 Prozent nachweist, muss nichts zahlen.

Hinzu kommt nun nach dem Kompromiss eine Größenordnung für Betriebe mit elf bis 15 Beschäftigten. Hier soll die Lohnsumme nach fünf Jahren mindestens 300 Prozent und nach sieben Jahren mindestens 565 Prozent betragen. Für alle Betriebe gilt nun, dass bei der Berechnungen der Mitarbeiterzahl solche nicht mitgezählt werden, die in Mutterschutz oder Elternzeit sind. Langzeitkranke und Auszubildende werden ebenfalls nicht eingerechnet.

Wie vom Verfassungsgericht verlangt, will Schäuble beim Vererben von Großunternehmen deutlich strenger und zudem in jedem Einzelfall prüfen lassen, ob ein Steuererlass notwendig und angemessen ist. Dies gilt nach den Angaben in Schäubles Gesetzesentwurf für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten und ab einer Freigrenze von 26 Millionen Euro pro Erbe. Beim Vorliegen bestimmter gesellschaftsrechtlicher Voraussetzungen kann dieser Betrag sogar auf 52 Millionen Euro steigen. Die Koalition kommt damit den Protesten der Unternehmen entgegen, denn bislang hatte er die Freigrenze bei 20 Millionen Euro beziehungsweise 40 Millionen Euro verankern wollen.

Auch hier soll es zu Erleichterungen kommen, wenn Arbeitsplätze gehalten werden, jedoch sinken diese je höher das vererbte Vermögen wird.

© SZ vom 07.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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