Gastgewerbe - Karlsruhe:Gastwirtin scheitert mit Antrag gegen Sperrzeitregel

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Antrag einer Gastwirtin gegen die Sperrzeitregelung in Mannheim abgelehnt. Die Klägerin hatte sich gegen die Vorverlegung der Sperrzeit für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten auf 23 Uhr gewandt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass bereits die bloße Verkürzung der Öffnungszeiten die Zahl der Kontakte zwischen unbekannten Personen oder Personen aus verschiedenen Haushalten vermindere, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Es sei dafür auch nicht von Bedeutung, dass eine Ansteckungsgefahr nicht von der Uhrzeit abhänge. Die Sperrfrist sei unter anderem auch deshalb zulässig, weil die Bereitschaft, sich an Hygiene- und Verhaltensvorschriften zu halten, in den Nachtstunden abnehme. Die Einschränkung ist aus Sicht des Gerichts vom Umfang her moderat, befristet und werde bei hinreichend sinkender Inzidenz automatisch unwirksam, heißt es in einer Mitteilung. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Gastwirtin kann Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen (1 K 4274/20).

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