Energiekrise:EU-Kommission verlängert Ausnahmen für Staatshilfen

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Egal, ob aus Wind oder Kohle - Strom ist deutlich teurer geworden. Die EU-Staaten dürfen nun vorerst weiter mit Geld dagegenhalten. (Foto: imago stock&people)

Nach Russlands Überfall auf die Ukraine hatte die EU ihre strengen Beihilferegeln teilweise ausgesetzt. Deutschland kann jetzt bis zum Sommer mit seiner Strompreisbremse planen.

Von Jan Diesteldorf, Straßburg

Die EU-Kommission erlaubt bis Sommer 2024 staatliche Notfallmaßnahmen gegen hohe Energiekosten. Damit können die EU-Länder den Unternehmen länger als ursprünglich geplant einen Teil der Mehrkosten für Energie abnehmen. Voraussetzung ist, dass die Preise deutlich höher sind als vor dem Krieg gegen die Ukraine. Die Kommission hatte die Beihilferegeln im März 2022 gelockert, um die Folgen des russischen Überfalls abzufedern, und hatte die Ausnahmen in diesem Frühjahr bis Ende 2023 verlängert.

Für die erneute Verlängerung dieses sogenannten "befristeten Krisenrahmens" hatte sich unter anderem auch Berlin eingesetzt. Nach Angaben eines Diplomaten kann Deutschland dadurch Maßnahmen wie die Gas- und Strompreisbremse theoretisch aufrechterhalten. Entsprechende EU-Regelungen sollen nun bis zum 30. Juni verlängert werden. In Berliner Regierungskreisen hält man es zwar für unwahrscheinlich, dass die Strompreisbremse noch einmal aktiviert werden muss. Die Möglichkeit aber möchte man gern für den Fall neuer Preissprünge behalten.

Habeck bezweifelt, ob für Energie-Subventionen noch genug Geld da ist

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zuletzt allerdings Zweifel daran geäußert, ob nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch Geld für diese Notfallmaßnahmen zur Verfügung stünde. Seiner Ansicht nach gefährdet das Urteil auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, aus dem die Energiepreisbremsen gezahlt werden. "In der Begründung bezieht sich das Urteil, weil es so fundamental gesprochen ist, in der Tat im Grunde auf alle Fonds, die aufgesetzt wurden und die überjährig sind", sagte Habeck im Deutschlandfunk.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte vor wenigen Tagen untersagt, Corona-Kredite nachträglich für Klimaschutz und die Modernisierung der Industrie umzuwidmen. Es fehlen daher 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds, einem wirtschaftlich vom Kernhaushalt getrennten Sondervermögen. Einstweilen bleibt offen, wie die Ampel-Koalition dieses Finanzloch stopfen wird.

Zusammen mit den Ausnahmen für Energie-Subventionen verlängert die EU-Kommission auch Maßnahmen, um die Folgen von Sanktionen und anderen Kriegsauswirkungen für Unternehmen abzufedern. Betroffene Unternehmen dürfen mit Beträgen in Höhe von bis zu 280 000 Euro in der Landwirtschaft, bis zu 335 000 Euro für Fischer und Aquakultur-Betriebe und bis zu 2,25 Millionen Euro in anderen Sektoren unterstützt werden.

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