Wenige Monate bevor sie wohl ihr Büro räumen wird, zieht Europas oberste Kartellwächterin noch einmal in den Kampf. EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager verkündete am Montag eine Strafe von 1,84 Milliarden Euro gegen den Tech-Konzern Apple, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Wettbewerbsregeln auf dem Markt für Musikstreaming. Das entspricht 0,5 Prozent von Apples weltweitem Jahresumsatz. "Apples Regeln haben den Verbrauchern geschadet", sagte Vestager mit Blick auf Vorgaben für Entwickler im App-Store des iPhone-Herstellers. Apple habe ihnen "wichtige Informationen über Preise und Merkmale von Diensten vorenthalten".
Die Entscheidung ist die jüngste in einer langen Reihe von Verfahren der Kommission gegen große amerikanische Tech-Konzerne. In den bald zehn Jahren ihres Wirkens in Brüssel hat sich Vestager mit fast allen von ihnen angelegt, unter anderem mit Googles Mutterkonzern Alphabet, gegen den sie in drei Verfahren mehr als acht Milliarden Euro Bußgeld verhängte. Jetzt also Apple, zum ersten Mal in einem Wettbewerbsfall. Und nicht etwa, weil der Konzern seine Marktmacht gegenüber Konkurrenten missbraucht haben soll - sondern gegenüber iPhone-Nutzern, deren Wahlmöglichkeiten Apple laut Kommission an einer entscheidenden Stelle beschneidet.
Der Fall begann 2019 mit einer offiziellen Beschwerde von Spotify und hat viel zu tun mit der Apple-Logik, nach der iPhone- und iPad-Nutzer Teil eines weitgehend geschlossenen Systems werden. Darin funktionieren sämtliche Geräte nahtlos miteinander, das Unternehmen greift aber auch an möglichst vielen Stellen Umsätze ab. Wer auf Apples Plattformen, also etwa im App-Store, seine Apps und Dienste anbieten will, zahlt dafür regelmäßig eine Gebühr an Apple. Die Kommission wirft dem Konzern vor, das im Fall von Musikstreaming-Apps unlauter ausgenutzt zu haben. Apple habe es App-Entwicklern verboten, "umfassend über alternative und billigere Musikabonnementdienste zu informieren", die außerhalb der App verfügbar seien, teilte die Behörde mit.
Grundsätzlich können sich Nutzer zwischen verschiedenen Wegen entscheiden, wenn sie ein Abo abschließen möchten: Tun sie es innerhalb einer App, erfolgt die Abrechnung über den App-Store, mitsamt der Gebühr an Apple. Ein Abo lässt sich aber auch einfach auf der Webseite des Anbieters abschließen.
Mit sogenannten Anti-Steering-Bestimmungen habe Apple diese Wahlmöglichkeiten verschleiert, wirft die Kommission dem Konzern vor. "Ein Jahrzehnt lang hat Apple die Entwickler von Musikstreaming-Apps daran gehindert, ihre Kunden über günstigere Optionen außerhalb der App zu informieren", sagte Vestager. App-Entwickler hätten ihre Nutzer weder innerhalb einer App über andere Wege zum Abo aufklären dürfen, noch über die Preisunterschiede - denn oftmals sind die sogenannten In-App-Käufe über den App-Store wegen der Gebühren teurer.
Apple argumentiert, jetzt werde Spotify noch mächtiger
Nun ist eine weitere Besonderheit dieses Falls, dass Spotify In-App-Kaufe überhaupt nicht anbietet, um nicht die übliche App-Store-Gebühr von 30 oder 15 Prozent des Umsatzes an Apple zahlen zu müssen. Deshalb fällt das eigentliche Bußgeld für wettbewerbswidriges Verhalten mit 40 Millionen Euro auch klein aus. Den größeren Teil, 1,8 Milliarden Euro, verhängt die Kommission als Pauschale: Diese solle eine abschreckende Wirkung entfalten, sie spiegele sowohl die Finanzkraft von Apple wider als auch den "immateriellen Schaden" für Millionen europäischer Nutzer, sagte Vestager.
Einen solchen Schaden gebe es nicht, widerspricht Apple. Das Unternehmen hält das Verfahren für konstruiert, und Konzernjuristen zeigten sich schon vor einigen Tagen irritiert, nachdem via Financial Times erste Hinweise auf das bevorstehende Bußgeld bekannt geworden waren. Apple verweist auf Kontakte Spotifys mit der Kommission seit 2015, mit denen ein mögliches Verfahren gegen Apple habe ins Rollen gebracht werden sollen.
Dabei sei es lange darum gegangen, dass Apple angeblich die Konkurrenz auf dem Markt für digitales Musikstreaming behindere. In der Folge habe die Kommission drei verschiedene Fälle "konstruiert". Acht Jahre Ermittlungen hätten keine stichhaltige Theorie hervorgebracht, "die erklären könnte, wie Apple den Wettbewerb auf einem Markt behindert haben sollte, der so offensichtlich wächst", teilte Apple mit und verwies auf Spotifys Rolle als weltweit dominanter Streaminganbieter mit einem Marktanteil von 56 Prozent. "Ironischerweise zementiert die heutige Entscheidung im Namen des Wettbewerbs nur die marktbeherrschende Stellung eines (...) Unternehmens", schreibt der Konzern in einer für ihn ungewöhnlichen Offenheit.
Aus Sicht der Kommission geht Apple damit aber am Thema vorbei. "Es geht in diesem Fall im Wesentlichen um die Anti-Steering-Bestimmungen, die nicht verhandelbar waren", sagte Vestager, also darum, dass App-Entwickler ihre Kunden innerhalb der App nicht vollständig hätten informieren dürfen. Außerdem habe man die Einwände des Unternehmens ernst genommen. "Aber das hat uns nicht restlos überzeugt", sagte Vestager.
Nun wird Apple voraussichtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Damit scheint ausgemacht, dass erst am Ende eines jahrelangen Gerichtsverfahrens feststehen wird, wer in diesem Fall Recht bekommt. So wie schon in zahlreichen Steuer- und Wettbewerbsverfahren gegen die Größen der Tech-Welt aus Kalifornien, die derzeit noch anhängig sind. So wird sich Vestagers Vermächtnis zu einem guten Teil an den EU-Gerichten in Luxemburg entscheiden - und verhandeln werden es wohl andere, falls die sozialdemokratisch geführte Regierung in Kopenhagen die liberale Dänin im Sommer nicht doch noch einmal als Kommissarin vorschlägt.