Leipzig:Diesel-Fahrverbote: Industrie und Handel besorgt nach Urteil

Frankfurt/Main/Leipzig (dpa/lhe) - Der hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für schwierig. Es dürfe nicht sein, dass ein ganzer Industriezweig und eine Technologie kaputtgeredet oder niedergemacht würden, teilte der Präsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages, Eberhard Flammer, am Dienstag in Dillenburg mit. Jeder achte Arbeitsplatz hänge an der deutschen Automobilindustrie.

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Frankfurt/Main/Leipzig (dpa/lhe) - Der hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für schwierig. Es dürfe nicht sein, dass ein ganzer Industriezweig und eine Technologie kaputtgeredet oder niedergemacht würden, teilte der Präsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages, Eberhard Flammer, am Dienstag in Dillenburg mit. Jeder achte Arbeitsplatz hänge an der deutschen Automobilindustrie.

Zudem sei die Umsetzung von Fahrverboten schwierig: „Aus wirtschaftlicher Sicht ist unklar, wie die Versorgung der Städte aufrechterhalten werden soll - zumindest würde sie aber erheblich teurer werden, denn der Wirtschaftsverkehr ist auch weiterhin auf die Straße angewiesen“, sagte Flammer. Rund 75 Prozent der Dieselautos in den betroffenen hessischen Kommunen wären vom Fahrverbot betroffen. Es müssten zunächst alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, bevor Verkehrseinschränkungen oder Fahrverbote erwogen werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs habe dabei eine zentrale Bedeutung. „Man kann nicht einerseits die Innenstädte sperren, aber dann den Menschen keine ernsthafte Alternative bieten, zu ihrem Arbeitsplatz zu kommen.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hielt in seinem am Dienstag gefällten Urteil Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die Städte müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, zudem sieht das Urteil Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vor.

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