Rechtskolumne:Darf man Hühner im Garten halten?

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Es ist anzunehmen, dass sich Hühner freuen, wenn sie gefüttert werden. Menschen können Emotionen der Tiere aber auch nur an ihren Geräuschen erkennen. (Foto: imago stock/imago/Westend61)

Sie liefern Frühstückseier frisch auf den Tisch und sind auch noch niedlich anzusehen. Doch dürfen Henne und Hahn einfach so als Haustier einziehen?

Von Eva Dignös

Der Nutzen der Haustierhaltung ist, seien wir ehrlich, überschaubar. Ja, Meerschweinchen, Rennmaus und Co. sind niedlich anzusehen, der Hund mag ein angenehmerer und treuerer Hausgenosse sein als so mancher Mensch und die schnurrende Katze bei Stress ein guter Blutdrucksenker. Doch das nährt nur die Seele, nicht den Leib.

Das Huhn dagegen belohnt Fürsorge mit barer Münze, vulgo frischen Eiern. Und hat in den vergangenen Jahren eine steile Karriere zum Trendhaustier gemacht. Hühner sind in vielen Vorstadtgärten die neuen Kaninchen. Und weil sie als "Kleintiere" gelten, dürfen sie im Prinzip auch von Privatleuten gehalten werden. Nur wie es so ist, wenn ein Satz mit den Worten "im Prinzip" beginnt: Meistens folgt dann ein "aber" - auch beim Huhn.

"Wer Hühner halten möchte, sollte immer vorab das Bau- und das Veterinäramt kontaktieren", sagt der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil. Denn auch wenn die private Hühnerhaltung grundsätzlich erlaubt ist, kann es durchaus Gründe geben, die dagegen sprechen.

Da wäre zunächst, wie bei jedem Haustier, die Überlegung: Kann man einigermaßen artgerechte Lebensbedingungen bieten? Das Tierschutzgesetz verpflichtet dazu, ein Tier "seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen" zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Deshalb darf die private Hühnerfarm auf keinen Fall nur mit einem Tier beginnen: Hühner brauchen die Gesellschaft ihrer Artgenossen und dürfen nicht allein gehalten werden. Im Unterschied zu Hund, Katze und Kaninchen müssen sie außerdem bei der Tierseuchenkasse und beim Veterinäramt registriert werden. Wie genau das Meldeverfahren abläuft, erfragt man am besten dort, die Details unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

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Hühner brauchen Platz - der Balkon scheidet damit als Lebensraum schon mal aus: Pro Tier werden fünf bis zehn Quadratmeter Auslauf im Freien empfohlen, mit sonnigen und schattigen Bereichen, mit einem Sandbad und Büschen oder Bäumen, unter denen das Federvieh Schutz suchen kann. Dazu kommt der Stall. Für dessen Größe gilt ein Quadratmeter für jeweils drei Tiere als Richtwert, wobei er de facto größer sein sollte, damit auch noch Platz ist für Futterstelle, Tränke und Legenester.

Die Nachbarn müssen nur "ortsübliche" Tierhaltung tolerieren

Und hier kommt das Bauamt ins Spiel, nicht nur weil für ein größeres Stallbauwerk möglicherweise eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dort kann man sich auch als Hühnerhalter in spe beraten lassen, in welchem Umfang man im Garten in die Eierproduktion einsteigen sollte. Das hängt nämlich davon ab, was sonst so los ist in der Nachbarschaft. Lebt man in einem reinen Wohngebiet, in einem Mischgebiet oder landwirtschaftlich geprägt auf dem Dorf? "Die Nachbarn müssen nur diejenige Tierhaltung akzeptieren, die gebietstypisch und ortsüblich ist", sagt Tierrechtsexperte Ackenheil: "Je ländlicher eine Region, umso mehr muss man tolerieren."

Bedeutet im Umkehrschluss: In einem reinen Wohngebiet in der Stadt kann man von den Nachbarn nicht verlangen, dass sie klaglos zwei Dutzend gackernde Hühner samt Hahn billigen, der bei Sonnenaufgang den Morgen begrüßt. In einem solchen Umfeld sollte man sich auf wenige Tiere beschränken, empfiehlt Ackenheil. Und möglicherweise auf den Hahn verzichten: Eier legen die Hennen nämlich auch ganz ohne Männchen.

Wer zur Miete wohnt, wird in der Regel auch seinen Vermieter um Erlaubnis fragen müssen. Die Haltung von Kleintieren darf zwar im Mietvertrag nicht pauschal untersagt werden, der Vermieter kann sie aber durchaus ablehnen, "wenn er dafür triftige Gründe hat, beispielsweise die Lärm- oder Geruchsbelästigung", sagt Ackenheil.

Vorher alle Beteiligten diesseits und jenseits des Gartenzauns in das Projekt einzubeziehen - das bewähre sich immer, wenn es um etwas unüblichere Tierhaltung wie Huhn, Ente oder Zwergziege geht, ist die Erfahrung von Ackenheil. Eines der wichtigsten Argumente fürs Huhn liefert selbiges fast jeden Tag mit: Bei im Schnitt 200 Eiern pro Jahr und Rassehuhn sind bestimmt auch ein paar für die Nachbarn dabei.

Die Autorin hat etwas gegen Stürme im Wasserglas. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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