Kaiserslautern:Doping: Geldstrafen für Kaiserslautern und Würzburg

Kaiserslautern (dpa) - Wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Regeln hat das DFB-Sportgericht die Drittligisten 1. FC Kaiserslautern und Würzburger Kickers mit Geldstrafen belegt. Wie der Deutsche Fußball-Bund am Dienstag mitteilte, ging es jeweils um ein verspätetes Erscheinen von Spielern zur Doping-Kontrolle nach Pflichtspielen.

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Kaiserslautern (dpa) - Wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Regeln hat das DFB-Sportgericht die Drittligisten 1. FC Kaiserslautern und Würzburger Kickers mit Geldstrafen belegt. Wie der Deutsche Fußball-Bund am Dienstag mitteilte, ging es jeweils um ein verspätetes Erscheinen von Spielern zur Doping-Kontrolle nach Pflichtspielen.

Kaiserslauterns Mads Winther Albaek sei nach der Partie gegen den Karlsruher SC am 25. August der Aufforderung, zum Doping-Tests zu erscheinen, nicht unmittelbar gefolgt. Vielmehr war er ohne Aufsicht zunächst in die Umkleidekabine gegangen und erst rund fünf Minuten später im Doping-Kontrollraum erschienen. Club und Spieler müssen für diesen Regelverstoß je 4000 Euro zahlen, der Anti-Doping-Beauftragte des Clubs wurde mit 2500 Euro bestraft.

Nach demSpiel beim VfR Aalen am 7. August waren die Würzburger Ibrahim Hajtic und Anthony Syhre für die Doping-Kontrolle ausgewählt worden. Auf Anordnung des Würzburger Trainerstabes gingen sie nicht unmittelbar und unter Begleitung in den Dopingkontrollraum, sondern zunächst zu einer Ansprache des Trainers in die Kabine. Zur Kabine wurden sie von einem Helfer des Dopingkontrollarztes begleitet. Statt die Kabinentür wie zugesagt während der Ansprache geöffnet zu lassen, wurde sie geschlosse. Daher war eine Aufsicht nicht möglich.

Die Kickers müssen laut DFB dafür eine Strafe von 5000 Euro zahlen, die beiden Spieler jeweils 1000 Euro, der Trainer Michael Schiele 2000 Euro und der Anti-Doping-Beauftragte des Vereins 1000 Euro.

Die Vereine beziehungsweise die Betroffenen können binnen 24 Stunden Einspruch gegen die Urteile einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.

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