Frankfurt am Main:Rassistische Äußerungen: Acht-Wochen-Sperre für Erdmann

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Dennis Erdmann. (Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild)

Das DFB-Sportgericht hat rassistische Beschimpfungen von Dennis Erdmann vom 1. FC Saarbrücken im Spiel der 3. Fußball-Liga gegen den 1. FC Magdeburg als...

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Frankfurt/Main (dpa) - Das DFB-Sportgericht hat rassistische Beschimpfungen von Dennis Erdmann vom 1. FC Saarbrücken im Spiel der 3. Fußball-Liga gegen den 1. FC Magdeburg als erwiesen angesehen. Der 30-jährige Stürmer wurde dafür mit einer Sperre von insgesamt acht Wochen bestraft. Zwei Spiele hat er seit dem ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen bereits abgesessen. Zusätzlich muss er gemäß dem Urteil vom Montag in Frankfurt/Main eine Geldstrafe von 3000 Euro bezahlen.

Ein Sprecher seines Vereins kündigte an, in Berufung zu gehen. Zugleich will Saarbrücken eine Aufhebung der Sperre bis zu einer Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht erwirken. „Die mündliche Urteilsbegründung beinhaltete erhebliche entlastende Momente, die allerdings nicht in die Urteilsfindung eingeflossen sind“, hieß es in einer Mitteilung. „Dem FCS wurde bescheinigt, kein rassistischer Verein zu sein und die Aussagen der am Prozess teilnehmenden Spieler und der externen Zeugen wurden als glaubwürdig bezeichnet.“

„Das Sportgericht ist im Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Spieler sinngemäß folgende Äußerungen in Richtung des Magdeburger Profis Sirlord Conteh gemacht hat: Er soll mit seinen Eltern in die Heimat paddeln“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Sportgerichts, Stephan Oberholz. Außerdem habe Erdmann ihn mindestens einmal mit dem N-Wort beschimpft.

Neben Conteh hatten am ersten Prozesstag seine Magdeburger Mitspieler Amara Condé, Baris Atik und Leon Bell Bell die Vorwürfe gegen Erdmann bestätigt. Dagegen sagten die als Zeugen geladenen Saarbrücker Spieler Adriano Grimaldi, Alexander Groiß und Luca Kerber sowie der wegen einer Erkrankung telefonisch zugeschaltete Kapitän Manuel Zeitz aus, keine rassistischen Äußerungen von Erdmann während der Partie am 25. August gehört zu haben.

Diese Aussagen hätten Oberholz zufolge aber die der Magdeburger Spieler nicht in Zweifel ziehen können, obwohl die von Atik große Zweifel hinterlassen hätten. „Er war nicht der Glaubwürdigste unter der Sonne“, sagte Oberholz. Dafür sei die von dem Hauptbelastungszeugen Conteh sehr glaubwürdig gewesen.

Erdmann wies die Anschuldigungen am zweiten Verhandlungstag noch einmal zurück. „Es waren keine leichten anderthalb Wochen. Es fällt mir immer noch nicht leicht, abends ins Bett zu gehen“, sagte er und versicherte vor dem Sportgericht. „Sie haben gesehen, dass ich kein Typ bin, der zwischen Hautfarben unterscheidet.“

Der 1. FC Saarbrücken hatte bereits kurz nach Aufkommen der Rassismus-Vorwürfe diese als „unbelegt“ entschieden zurückgewiesen und betont, dass Rassismus „in unseren Reihen keinen Platz“ habe. „In Anbetracht dieser Faktenlage entbehren die einseitig erhobenen und nicht belegten Vorwürfe Magdeburger Spieler jeder belastbaren Grundlage“, hieß es in einer Mitteilung.

Fred Kreitlow als Vertreter des DFB-Kontrollauschusses hatte in seinem Plädoyer die Vorwürfe gegen Erdmann „im Kern für zutreffend“ befunden. Condeh habe ausgesagt, dass die Beleidigungen weit über den Trash-Talk unter Spielern hinausgegangen sei. „Er hat das N-Wort mehrfach von Erdmann vernommen“, sagte Kreitlow.

Der Anwalt des beschuldigten Spielers, Horst Klettke, sah die seiner Ansicht nach unpräzisen Aussagen der Saarbrücker Spieler zu den Vorwürfen als nicht ausreichend für eine so schwere Strafe an. „Dennis Erdmann hat sich eingelassen und bestimmt gesagt, diese Äußerungen nicht getan zu haben“, sagte der Jurist. „Er hat klar gemacht, dass das überhaupt nicht seine Welt ist.“ Seit den über die zunächst über die Medien öffentlich gemacht Anschuldigungen haben der Spieler und seine Familie laut Klettke rund „1500 übelste Beschimpfungen und Bedrohungen“ erhalten. Er hatte einen Freispruch gefordert und hält die Verurteilung „für nicht gut begründet“.

© dpa-infocom, dpa:210913-99-203825/8

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