Erfurt:Ex-Profi gegen befristete Arbeitsverträge vor Gericht

Erfurt/Mainz (dpa) - Fußball-Verbände und Vereine schauen an diesem Dienstag nach Erfurt: Das Bundesarbeitsgericht verhandelt die Revision im Fall Heinz Müller. Es geht um die Rechtmäßigkeit von befristeten Arbeitsverträgen im Profigeschäft. Eine Entscheidung zugunsten des früheren Bundesliga-Torhüters des FSV Mainz 05 könnte weitreichende Folgen haben.

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Erfurt/Mainz (dpa) - Fußball-Verbände und Vereine schauen an diesem Dienstag nach Erfurt: Das Bundesarbeitsgericht verhandelt die Revision im Fall Heinz Müller. Es geht um die Rechtmäßigkeit von befristeten Arbeitsverträgen im Profigeschäft. Eine Entscheidung zugunsten des früheren Bundesliga-Torhüters des FSV Mainz 05 könnte weitreichende Folgen haben.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) als Dachorganisation der 36 Erst- und Zweitliga-Clubs und damit von etwa 1000 Lizenzspielern zeigte sich optimistisch, dass das bisherige System bestehen bleibt. Die Befristung von Arbeitsverträgen diene der Wettbewerbsfähigkeit eines Clubs sowie Integrität und Stabilität des Gesamtwettbewerbs.

Müller hatte 2012 noch einmal einen Zweijahresvertrag unterschrieben, der sich nach 23 Einsätzen um ein weiteres Jahr verlängert hätte. Da ihn der Trainer in eine untere Mannschaft verbannte, sah sich Müller um diese Chance gebracht. Er verklagte den Verein auf Lohn- und Prämienfortzahlung in Höhe von 429 000 Euro - und bekam 2015 in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Mainz recht. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz kassierte im Februar 2016 den Entscheid. Nun soll das Bundesarbeitsgericht entscheiden.

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