Rechtsstaat:Union blockiert Pläne zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts

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Wie widerstandsfähig ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wenn Feinde des Rechtsstaates mehr Macht in den Parlamenten erhalten? (Foto: Uwe Anspach/dpa)

CDU und CSU sagen ihre Kooperation mit den Ampelparteien ab. Ziel war es, das oberste Gericht gegen Angriffe von Feinden des Rechtsstaates besser zu wappnen. Die Grünen sprechen von "Totalblockade".

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Eine Zeit lang sah es so aus, als könnten Ampelkoalition und Union sich auf ein gemeinsames Projekt zur Krisenfestigkeit des Bundesverfassungsgerichts einigen. Wichtige Regeln zum Schutz des Gerichts sollten ins Grundgesetz geschrieben werden, für den Fall, dass der Aufstieg von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten sich fortsetzen sollte. Dafür hätte es eine Zweidrittelmehrheit gebraucht. Nun haben CDU und CSU ihre Kooperation abgesagt.

"Die Unionsfraktion sieht derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern", sagte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der Rheinischen Post. In Gesprächen mit Vertretern der Ampelfraktionen sei deutlich geworden, dass eine Umgestaltung der rechtlichen Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Vorteile habe.

Eine Änderung der Regeln bei der Ernennung von Richtern sollte erschwert werden

Eine Grundgesetzänderung ist damit unmöglich geworden - und dies, obwohl die Verhandlungen mit der Union nach den Worten des Grünen-Rechtspolitikers Till Steffen durchaus aussichtsreich waren: "Die Gespräche mit der Union waren gut. Nun hat aber Friedrich Merz die Totalblockade verordnet. Oppositionstaktik ist der Union mittlerweile wichtiger als der Schutz unseres Rechtsstaats."

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Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien hatte die Ampelkoalition erwogen, eine Änderung der bisherigen Regeln bei der Besetzung des Gerichts zu erschweren und gegen den Einfluss von Feinden des Rechtsstaates abzusichern. Aus diesem Grund sollten einige Eckpfeiler ins Grundgesetz aufgenommen und damit einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen werden. Dazu gehörte die Wahl der Richter mit Zweidrittelmehrheit, die Begrenzung der Amtszeit auf zwölf Jahre, der Ausschluss ihrer Wiederwahl und die Bindungswirkung von Karlsruher Urteilen. Auch an einem Mechanismus zur Überwindung von Wahlblockaden wurde gearbeitet, die nach den bisherigen Regeln einer Partei mit mehr als einem Drittel der Sitze im Bundestag möglich wären.

Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte der Deutschen Presse-Agentur, er bedauere, dass die Union nicht mehr für Gespräche in der Sache bereitstehe. "Gerade im Jahr des 75. Geburtstages des Grundgesetzes wäre es ein wichtiges Zeichen gewesen, die Abwehrkräfte unserer Demokratie und des Rechtsstaats zu stärken", sagte der FDP-Politiker. Weitere Gespräche blieben auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese griff die Union für die Entscheidung an. "In einer der schwierigsten Zeiten für unsere Demokratie seit Jahrzehnten wird die Union ihrer Rolle als verantwortungsvolle Opposition in keinster Weise gerecht", sagte Wiese der Rheinischen Post. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, forderte die Union zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf: "Die jüngste Positionierung darf nicht das Ende der überfraktionellen Gespräche sein."

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