Ein Jahr NSU-Urteil:Vor neuen Abgründen

Urteil im NSU-Prozess

Urteil im NSU-Prozess: Die Angeklagte Beate Zschäpe im Gerichtssaal des Oberlandesgericht in München.

(Foto: dpa; Bearbeitung SZ)

Gewiss, die Hauptangeklagte Zschäpe wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch der NSU-Prozess hat die Rechtsradikalen nicht eingeschüchtert, sondern offenbar ermutigt. Der Druck auf die Demokratiefeinde darf nicht nachlassen.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Vor genau einem Jahr hat das Oberlandesgericht München das Urteil im NSU-Prozess gesprochen. Das Urteil hat Macht und Ohnmacht der Justiz gezeigt: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe bekam eine lebenslange Freiheitsstrafe, doch auf der Besuchertribüne klatschten Neonazis, weil einer der Ihren sofort freikam. Ausgerechnet der Mann, der sich als "Nationalsozialist mit Haut und mit Haaren" bezeichnet. Seitdem gilt er in der Szene als Märtyrer.

Der NSU-Prozess hat die Rechtsradikalen nicht eingeschüchtert, er hat sie offenbar ermutigt. Noch ist nicht einmal das schriftliche Urteil fertig, da tun sich schon neue Abgründe auf. Die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die im NSU-Prozess eine Opferfamilie vertrat, wird von Polizisten mit dem Tod bedroht, die Unterschrift: NSU 2.0. Die Verdächtigen schweigen. In Chemnitz schließen sich acht Männer zur mutmaßlichen Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" zusammen, sie wollen den Umsturz im Land und prophezeien, gegen sie sei der NSU nur eine "Kindergarten-Vorschulgruppe". Und in Kassel wird Regierungspräsident Walter Lübcke ermordet, mit größter Wahrscheinlichkeit von einem Rechtsradikalen, der sich in der gleichen Szene herumtrieb wie seinerzeit der NSU.

Doch erst jetzt, nach diesem Mord, spricht Bundesinnenminister Horst Seehofer von einer "neuen Qualität", will er "alle Register ziehen" im Kampf gegen Rechtsradikale. Erst jetzt stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung als eindeutig rechtsextremistisch ein. Dabei hat derselbe Minister fast bis zum Koalitionsbruch an Hans-Georg Maaßen festgehalten, dem geschassten Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes. Maaßen war es wichtiger, angesichts der Chemnitzer Krawalle über die Definition von Hetzjagden zu streiten, als genau dorthin zu blicken, wo die Hetze stattfindet: in die rechte Ecke. Wenn man sieht, wie dieser Mann heute sein Ego bei der rechtskonservativen Werteunion spazieren führt, wundert man sich, wie er so hoch steigen konnte.

Die plötzliche Aktivität des Innenministers ist bitter. Denn die Zäsur war bereits 2011, als die zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge des NSU aufgeflogen sind. Doch da ging es um neun Einwanderer und eine Polizistin. Es drängt sich der zynische Gedanke auf: Offenbar gibt es in Deutschland Mordopfer verschiedener Güteklassen. Migranten und eine einfache Polizistin gehören anscheinend nicht zur Güteklasse 1 A, ein konservativer Politiker dagegen schon.

Die AfD hatte Walter Lübcke als mögliches Ziel geradezu markiert: mit Videos über seine Auseinandersetzung mit rechten Pöblern, die herumgeschickt wurden, mit Kommentaren. In Dresden erklärten Pegida-Anhänger, der Mord an Lübcke sei "eine menschliche Reaktion" auf dessen Kritik. Wer jetzt noch Verständnis für solche Leute fordert, hat im wahrsten Sinne des Wortes den Schuss nicht gehört. Mit solchen Menschen muss man kein Verständnis haben, solche Menschen gehören von der Polizei vernommen.

Wer den NSU-Prozess verfolgt hat, weiß, dass es keine Entwarnung gibt. Dort sind sie aufgetreten: die Demokratiefeinde, die angeblich ganz Normalen, die jederzeit zuschlagen, wenn der Druck auf sie nachlässt. Diese Leute sind nicht weg, nur weil sie mal eine Weile stillhalten. Das hätte man schon vor Jahren merken können. Und man hätte handeln müssen.

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Beate Zschäpe während des NSU-Prozesses

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