Meinungsfreiheit:From the river to the Amtsgericht

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Propalästinensische Demonstration in Berlin. Es ist in Deutschland verboten, Logos, Flaggen oder Parolen der Hamas zu verwenden. (Foto: Monika Skolimowska/DPA)

Geldstrafen und Durchsuchungsbefehle: Wie eine alte, propalästinensische Parole neuerdings als Straftat verfolgt wird.

Von Ronen Steinke, Berlin

Es war eine propalästinensische Demonstration in der Karlsruher Innenstadt, am 18. November des vergangenen Jahres, als ein 30-jähriger Deutscher das Mikrofon in die Hand nahm, eine Rede an die Teilnehmenden hielt und dabei auch diese paar dürren Sätze sagte, für die er nach dem Willen des Amtsgerichts Karlsruhe nun büßen soll: "Für ein Palästina der gleichen Menschen. Vom Fluss bis zum Meer. Für alle Menschen, egal welcher Konfession."

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