Gesundheitspolitik:Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Masernimpfung

Eine Ärztin impft einen Mann in Berlin gegen Masern.

(Foto: Lukas Schulze/dpa)
  • Der Bundestag hat mit einer Mehrheit von 459 zu 89 Stimmen einem Gesetzentwurf zur Masern-Impfpflicht zugestimmt.
  • Eltern müssen künftig nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind, bevor sie sie in einer Kindertagesstätte oder Schule anmelden.
  • Mit dem Masernschutzgesetz will Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) die Masern effektiver bekämpfen.

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Masern-Impfpflicht beschlossen. Eltern müssen künftig nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind, bevor sie sie in einer Kindertagesstätte oder Schule anmelden. Mit dem Masernschutzgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Masern effektiver bekämpfen und die Impfquoten erhöhen.

Bei der Abstimmung stimmten 459 Abgeordnete dem Gesetzentwurf zu, 89 lehnten ihn ab und 105 enthielten sich explizit. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, sollen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro belegt werden können. Auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften werden zur Masernimpfung verpflichtet. Ohne Immunisierung dürfen sie dort nicht arbeiten. Eine allgemeine Impfpflicht ist mit dem Gesetz aber nicht verbunden. Ungeimpfte Kinder können auch nicht von der Schule ausgeschlossen werden.

Damit die Bevölkerung einschließlich der nicht geimpften Menschen komplett gegen Masern geschützt ist, müssen der Weltgesundheitsorganisation zufolge 95 Prozent der Menschen immunisiert sein. In Deutschland liegen die Quoten in allen Bundesländern allerdings deutlich darunter.

Gesundheitsminister Spahn hatte im "Morgenmagazin" der ARD Kritik zurückgewiesen, wonach die Bevölkerung ungenügend darüber aufgeklärt werde, dass mit der verpflichtenden Maserschutzimpfung häufig gleichzeitig auch gegen die Krankheiten Röteln und Mumps geimpft werde. Es stehe ausdrücklich im Gesetz, dass die ausschließliche Verfügbarkeit eines Dreifach-Impfstoffes auch gegen Mumps und Röteln nicht gegen die verpflichtende Impfung spreche, sagte Spahn. Im Übrigen wünsche er sich, dass auch andere empfohlene Schutzimpfungen wahrgenommen würden.

Spahn verwies zudem auf die Möglichkeit, dass sich auch Erwachsene gegen Masern impfen lassen, beispielsweise beim Kinderarzt, wenn die Eltern ihre Kinder impfen ließen. Dass lasse sich problemlos bei den Krankenkassen abrechnen.

Zur SZ-Startseite
Masern Teaserbild

Impfpflicht
:Acht Tatsachen zur Masern-Impfung

Die gesetzliche Masern-Impfpflicht ist beschlossen. Wie auch immer man zu diesem Schritt steht: Aus wissenschaftlicher Sicht steht der Nutzen der Impfung außer Frage.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: