Bundestag:Ampelkoalition verzichtet auf Sondersitzung zu Heizungsgesetz

Eigentlich wollte die Ampelkoalition um Robert Habeck, Olaf Scholz und Christian Lindner das Heizungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag bringen. Daraus wird nichts. (Foto: IMAGO/IMAGO/Political-Moments)

Die Abgeordneten müssen ihre Sommerferien nicht unterbrechen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollen die zweite und dritte Lesung erst im September stattfinden.

Die Ampelkoalition verzichtet darauf, den Bundestag in der Sommerpause zu einer Sondersitzung zum Heizungsgesetz einzuberufen. Stattdessen wollen SPD, Grüne und FDP erst für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, den Entwurf für die zweite und dritte Lesung auf die Tagesordnung zu setzen. Das teilten die Fraktionsvorsitzenden der drei Parteien mit.

Eigentlich wollte die Ampelkoalition das Heizungsgesetz final am Freitag dieser Woche im Bundestag verabschieden, am letztmöglichen Termin vor der Sommerpause. Fachpolitiker und Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP hatten wochenlang hinter verschlossenen Türen über das Gesetz verhandelt. Der überarbeitete Gesetzentwurf wurde erst Ende vergangener Woche vorgelegt, eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie fand am Montag statt.

Am Mittwochabend gab das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Antrag des Berliner CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann statt. Dieser sah wegen der Eile des Gesetzgebungsverfahrens seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Das BVerfG beschäftigte sich nicht mit dem Inhalt des Gesetzes, sondern nur mit dem parlamentarischen Verfahren und entschied, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzes nicht mehr in der laufenden Woche durchgeführt werden darf.

Das Gesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen vor allem mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Um die genaue Ausgestaltung des Gesetzes wurde innerhalb der Ampelkoalition lange gerungen.

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