Justiz:Das Erfolgsrezept einer kleinen NGO

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Justiz: "Es lebe die Freiheit": Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes 2019 ließ die Gesellschaft für Freiheitsrechte Luftballons vor dem Brandenburger Tor in Berlin fliegen.

"Es lebe die Freiheit": Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes 2019 ließ die Gesellschaft für Freiheitsrechte Luftballons vor dem Brandenburger Tor in Berlin fliegen.

(Foto: Michael Kappeler/dpa)

Regelmäßig klagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte erfolgreich gegen Überwachung und Diskriminierung - zuletzt gleich dreimal an einem Tag. Wie machen die das?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Vergangene Woche war auf Twitter in anderthalb gefilmten Minuten zusammengefasst, wie man die hohen Gerichte erfolgreich für den gesellschaftlichen Fortschritt einspannt. "Wir haben an drei Bundesgerichten Entscheidungen erzielt", freute sich Bijan Moini bei seinem Kamera-Aufsager im Zug auf der Rückfahrt aus Karlsruhe, wo das Bundesverfassungsgericht eine "wegweisende Entscheidung" zur automatisierten Datenanalyse getroffen habe. "Und damit übergebe ich an Sarah." Also weiter nach Erfurt, wo Sarah Lincoln mitten im Getümmel vor dem Hauptbahnhof von ihrem "Riesenerfolg für Equal Pay" beim Bundesarbeitsgericht berichten konnte, "ein großer, großer Tag" für die Frauen. Aber hiermit schnell zu Lea Beckmann nach Leipzig, die vor dem Bundesverwaltungsgericht ebenfalls einen "großen Erfolg" erzielt hatte, nämlich für Geflüchtete, die sich fortan juristisch gegen die routinemäßige Auswertung ihrer Handydaten wehren können.

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