Weihnachtsamnestie:O du Gnädige

Lesezeit: 2 min

Weihnachtsbaum in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. (Foto: Alessandra Schellnegger)

In vielen Gefängnissen öffnen sich im Herbst die Türen für Straftäter, deren Haft in den Weihnachtsferien enden würde. Allerdings nicht in Bayern.

Von Ronen Steinke

Noch ist nicht Weihnachten, aber in den Gefängnissen landauf, landab bricht bereits die Weihnachtszeit an. Häftlinge packen ihre Sachen und bereiten sich auf ihre sogenannte Weihnachtsamnestie vor. Das hat Tradition, und so wie Lebkuchen, Spekulatius oder Zimtsterne immer früher in den Supermarktregalen liegen, so geht es auch mit dieser Tradition immer früher im Herbst los. In diesen Tagen öffnen sich bereits die ersten Türchen, pardon, Türen. Weihnachtsamnestie, das bedeutet: Herauskommen dürfen Straftäter, die ohnehin nicht mehr viel Zeit abzusitzen gehabt hätten, etwa 800 sind es jedes Jahr.

Am frühesten ist die Hauptstadt dran. In Berlin dürfen bereits seit 20. Oktober nach und nach Gefangene vorzeitig auf freien Fuß. Dort können Straftäter, deren Haft rechnerisch rund um den Jahreswechsel zu Ende sein würde, die letzten 76 Tage des Jahres geschenkt bekommen. Das ist die großzügigste Regelung in Deutschland. Wie viel Gnade es zum Jahresende hin gibt, das hängt aber stark davon ab, in welchem Bundesland Häftlinge sitzen. Nach einer Recherche der Transparenzplattform "Frag Den Staat" und der SZ bestehen teils himmelweite Unterschiede.

In Rheinland-Pfalz können Straftäter am zweitmeisten Tage erlassen bekommen. Dort geht es am 8. November in die Freiheit. In Nordrhein-Westfalen ist es erst am 17. November so weit. In Sachsen ebenfalls. Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern warten noch eine Woche länger, bis zum 25. November. Die Idee hinter der vorzeitigen Entlassung ist stets: Das entlastet die Gefängnisbeamten, die zwischen den Jahren arbeiten müssen. Und es vermeidet, dass Entlassene ausgerechnet zwischen den Jahren auf der Straße stehen - wenn in Sozialämtern oder Beratungsstellen kaum jemand zu erreichen ist. Formell ist es keine Amnestie, sondern ein "Gnadenerweis", weil jeder Fall einzeln geprüft wird.

Aber natürlich steckt dahinter auch eine gewisse Willkür. Wessen Strafe kurz nach Weihnachten ausläuft, der hat Glück. Wessen Strafe an Ostern ausläuft, der hat Pech. Gnade zu Weihnachten steht nirgends im Gesetz. Auch steht in keinem Strafurteil der Satz: "Sie werden verurteilt zu neun Monaten Freiheitsstrafe, aber falls Sie Glück haben und das Ende ihrer Haft zufällig auf Ende Dezember oder Anfang Januar fällt, dann Gratulation." Das Bundesland Niedersachsen, dessen Justizministerin in den vergangenen fünf Jahren von der CDU gestellt wurde, ist deshalb skeptisch. Nur maximal 32 Tage können Gefangene dort erlassen bekommen. Vor dem 1. Dezember entlässt der niedersächsische Strafvollzug niemanden in die Jahresendruhe.

Am wenigsten zu Weihnachtsgnade geneigt ist, alle Jahre wieder, Bayern. "Für Strafgefangene in Bayern wird es im Jahr 2022, wie auch in den Vorjahren, keine ,Weihnachtsamnestie' geben", teilt das Staatsministerium der Justiz in München mit. Schließlich sei die Länge einer Freiheitsstrafe von einem unabhängigen Gericht festgesetzt worden. Eine rechtskräftige Strafe im Gnadenwege zu ändern, müsse "absoluten Ausnahmefällen vorbehalten sein und darf nicht von Zufälligkeiten des Kalenders abhängen". Erst am 22. Dezember lässt Bayern deshalb jene Täter heraus, die zwischen den Jahren dran wären. Das heißt, warten bis zuletzt.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusStrafvollzug in Deutschland
:Hallo, Lieblingsknast

Wenn Straftäter rechtzeitig vor dem Urteilsspruch ihren Wohnsitz verlegen, landen sie in dem Gefängnis ihrer Wahl. Und das liegt für viele im rheinländischen Euskirchen, weil es Inhaftierten einige Vorzüge bietet.

Von Ronen Steinke

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: