CDU-Debatte:Darum geht es bei der allgemeinen Dienstpflicht

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Annegret Kramp-Karrenbauer spricht zu Beginn des Werkstattgesprächs der CDU über eine allgemeine Dienstpflicht. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Nach der Schule verpflichtend ein Jahr gemeinnützig tätig sein: Das soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, ist aber wohl grundgesetzwidrig. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Sollen junge Menschen nach dem Ende ihrer Schulzeit einen verpflichtenden Dienst für die Gesellschaft leisten müssen? Darüber diskutieren Experten der CDU in einem sogenannten Werkstattgespräch. Die Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte einen solchen Dienst schon zu ihrer Zeit als Generalsekretärin ins Gespräch gebracht. Ein solches Jahr könne der gesellschaftlichen Polarisierung entgegenwirken und zu mehr Empathie führen. In der Bevölkerung hat der Vorschlag viele Sympathisanten, ist aber wohl nicht leicht umzusetzen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Dienstplicht.

Wehrpflicht und Zivildienst wurden ausgesetzt. Was gibt es seitdem?

Seit 2011 müssen junge Männer nach ihrer Schulzeit nicht mehr verpflichtend für die Bundeswehr oder zivile Einrichtungen tätig sein. Um die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes abzufedern, wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Dieser dauert in der Regel zwölf Monate und zählt nach Angaben des Bundesjugendministeriums zur Zeit jährlich mehr als 40 000 Absolventen, darunter nicht nur Jugendliche. Je nach Einsatzstelle bekommen die Freiwilligen ein Taschengeld, dessen Höchstgrenze derzeit bei 402 Euro pro Monat liegt. Neben dem Bundesfreiwilligendienst gibt es auch andere Angebote, wie beispielsweise ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ).

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Was ist die Idee hinter einer allgemeinen Dienstpflicht?

Was bislang freiwillig ist, soll für alle verpflichtend werden. Junge Frauen, Männer und Diverse sollen nach der Schule ein Jahr lang gemeinnützig arbeiten und sich so in die Gesellschaft einbringen. Die Tätigkeit könnte im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich sein. Auch ein Engagement in der Bundeswehr wäre denkbar.

Befürworter wie die CDU-Vorsitzende Kramp-Karrenbauer erhoffen sich davon eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Letztlich gehe es um die Bindung des Bürgers an den Staat, sagte sie zum Auftakt des sogenannten CDU-Werkstattgesprächs zur allgemeinen Dienstpflicht. Angesichts der wachsenden Zahl der Populisten müsse man sich auch die Frage stellen: "Gibt es überhaupt noch einen Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält?"

Kritiker wie der FDP-Chef Christian Lindner argumentieren, der Staat dürfe nicht als Vormund auftreten und ein ganzes Lebensjahr junger Menschen verstaatlichen. Eine Dienstpflicht wäre zudem "volkswirtschaftliche Ressourcenverschwendung angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel". Andere Gegner eines verpflichtenden Jahres befürchten, junge Menschen würden unter dem Vorwand des gesellschaftlichen Engagements als billige Arbeitskräfte missbraucht.

Was spricht rechtlich gegen eine allgemeine Dienstpflicht?

Das Grundgesetz. Nach den Erfahrungen von Zwangsarbeit unter den Nazis haben die Verfasser in Artikel 12 festgeschrieben: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." Gestritten wird nach einer Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung vom September 2018 über die Deutung von "herkömmlich". Auch Artikel 12a - zivile und militärische Dienstpflichten - will nicht richtig passen.

Kann das Grundgesetz entsprechend geändert werden?

Ja, könnte es. Doch dazu wäre in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Diese ist derzeit nicht absehbar. Die Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung schlägt als Optionen vor, die Einschränkung "herkömmlich" in Artikel 12 zu streichen oder den Artikel entsprechend zu erweitern oder - angesichts der Bedeutung für das Gemeinwesen - einen eigenen Grundgesetz-Artikel für die allgemeine Dienstpflicht einzuführen. "Die Dienstpflichten dürften die betroffenen Männer und Frauen nicht unverhältnismäßig belasten, ihren unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit nicht verletzen", so die Analyse.

Gibt es allgemeine Dienstpflichten in anderen EU-Staaten?

Im Grunde tun sich alle Staaten schwer mit einer solchen umfassenden Verpflichtung jenseits der Wehrdienste. Denn ein Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit ist auch europa- und völkerrechtlich geregelt. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages kamen 2016 zu dem Schluss: "Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht in Deutschland - sei es durch einfaches (Bundes-)Gesetz oder durch eine Verfassungsänderung [...] - würde [...] gegen das Verbot der Zwangsarbeit" nach der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verstoßen.

Kramp-Karrenbauer lobte aber vor einigen Monaten den geplanten Pflichtdienst für junge Franzosen als "spannendes Modell". Die Einführung des "Service National Universel" solle Ansporn sein, auch in Deutschland weiter über einen Dienst für die Gesellschaft zu sprechen, sagte sie damals dem Nachrichtenportal t-online.de. Junge Franzosen sollen künftig einen insgesamt einmonatigen Pflichtdienst ableisten, mit dem die Regierung den sozialen Zusammenhalt stärken will. Der "Universelle Nationaldienst" soll im Alter von etwa 16 Jahren anstehen und den Angaben zufolge den Kontakt zwischen Franzosen aus unterschiedlichen Regionen und Schichten fördern.

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