Coronavirus:Reiserückkehrer müssen von Sonntag an Tests vorweisen

Urlaub und Reise: Flughafen Frankfurt während der Corona-Pandemie

Zahlreiche Reisende stehen in einer der Abfertigungshallen des Frankfurter Flughafens.

(Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Das Bundeskabinett hat die Regeln für Ungeimpfte an diesem Freitag verschärft. Ausnahmen gibt es für Berufspendler. Zudem soll es nur noch zwei Kategorien von Risikogebieten geben.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Nachdem in den vergangenen Tagen in Berlin und in den Ländern hektisch hin und her überlegt wurde, wie angesichts steigender Infektionszahlen mit Reiserückkehrern verfahren werden soll, ist nun klar: Nicht geimpfte Urlauber und Geschäftsreisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, müssen von Sonntag an einen negativen Corona-Test vorweisen können. Das geht aus der aktualisierten "Coronavirus-Einreiseverordnung" des Bundes hervor, die an diesem Freitag vom Kabinett im Umlageverfahren beschlossen worden ist.

Ausnahmen soll es bei Aufenthalten bis zu 24 Stunden und für Berufspendler geben. Diese müssen zwei Tests pro Woche übermitteln. Ausgenommen von der Verschärfung der Reiseregeln sind Kinder unter zwölf Jahren, für die es bislang noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt.

"Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen - egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen", teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitagmorgen mit. "Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden." Die Regeln gelten nur für Reisende, die noch nicht vollständig geimpft oder eine Corona-Infektion überstanden haben. "Generell gilt, dass Reisen mit Impfung leichter ist", sagte Spahn. "Geimpfte sparen sich das Testen und müssen grundsätzlich auch nicht in Quarantäne. Das Impfangebot an alle im Sommer steht. Wir haben genügend Impfstoff."

Damit macht der Gesundheitsminister abermals deutlich, dass die Strategie der Regierung in Sachen Corona auch beinhaltet, das Leben für Geimpfte einfacher - und für Ungeimpfte komplizierter zu gestalten. Das Ziel: Die Attraktivität einer Impfung steigern, über den individuellen Gesundheitsschutz hinaus.

Nur noch zwei statt drei Kategorien von Risikogebieten

Durch "Reisebewegungen und den Grenzverkehr" könnten Infektionen eingetragen und neue Infektionsherde geschaffen werden, heißt es in der Verordnung. Trotz des Impffortschritts verbleibe für Personen ohne vollständigen Impfschutz "eine Gefahr für Leben und Gesundheit". Zudem seien in verschiedenen Staaten "neue Virusvarianten festgestellt" worden, die "zum Teil besorgniserregende Eigenschaften" aufwiesen - etwa "eine leichtere Übertragbarkeit" sowie "eine herabgesetzte Schutzwirkung der Immunantwort von Genesenen und vollständig Geimpften".

Neben der Testpflicht ist in der Verordnung auch vorgesehen, die bislang ziemlich unübersichtlichen Regelungen für Reisende etwas zu vereinfachen. Vom 1. August an gibt es nur noch zwei Kategorien von Risikogebieten: Hochrisiko- und Virusvariantengebiete. Bislang waren es drei, und für alle drei galten jeweils unterschiedliche Regeln, was Testpflicht, Quarantäne und eine mögliche Aufhebung der Quarantäne angeht. Die sogenannten einfachen Risikogebiete aber entfallen nun.

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