Testpflicht und Quarantäne:So sehen die neuen Reiseregeln aus

Mitten in den Sommerferien wird die Einreiseverordnung erneut verändert. Eine allgemeine Nachweispflicht für Rückkehrer soll für mehr Sicherheit sorgen - und die Kategorie Risikogebiet entfällt. Was Urlauber jetzt wissen müssen.

Von Eva Dignös und Irene Helmes

Auch in Bayern und Baden-Württemberg sind endlich Sommerferien - doch ausgerechnet zur Haupturlaubszeit breitet sich durch die Delta-Variante das Coronavirus erneut aus. Spanien und die Niederlande, zwei beliebte Ferienziele für Familien, wurden zu Hochinzidenzgebieten erklärt. Auch die Liste der Risikogebiete wuchs zuletzt, neu aufgenommen wurden Urlaubsländer wie Dänemark, Malta und Teile Frankreichs. Und nun wird die Einreiseverordnung erneut kurzfristig in mehreren Punkten aktualisiert - und zwar bereits mit Wirkung zum 1. August.

Welche Auswirkungen hat die Risiko-Einstufung eines Landes künftig auf Reisepläne? Worauf sollten Familien achten? Und kann man stornieren oder umbuchen? Aktuelle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Urlaubsplanung.

Auf welche neuen Testpflichten müssen sich Urlauber einstellen?

Dem Beschluss des Bundeskabinetts zufolge wird das, was bislang nur für Flugpassagiere galt, nun ausgeweitet auf alle Urlauber unabhängig vom Verkehrsmittel: Einreisen darf künftig ab einem Alter von zwölf Jahren nur, wer einen negativen Corona-Test oder Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen kann. Das gilt unabhängig von Infektionslage und Risikostatus des Urlaubslandes. Reisende müssen ihren Nachweis mitführen und auf Verlangen den Behörden vorzeigen können. Im Bundesland Bayern etwa sind Testpflichtige, die dies nicht tun, laut einer Allgemeinverfügung dazu verpflichtet, den Behörden "unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden" nach Grenzübertritt ein Ergebnis nachzureichen.

Fluggäste müssen das negative Testergebnis bereits seit einigen Wochen nach einem Aufenthalt im Ausland vor dem Rückflug der Airline vorlegen, ansonsten dürfen sie nicht einsteigen. Ausgenommen waren dabei bisher Kinder bis fünf Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis.

Was passiert, wenn der Test positiv ausfällt?

Klare Regeln gibt es in dieser Frage für Flugreisende: Passagiere mit einem positiven Testergebnis dürfen von der Airline nicht befördert werden, sondern müssen entsprechend den Regeln im Urlaubsland in Quarantäne, meist auf eigene Kosten. Auf Mallorca beispielsweise gibt es dafür eigene Hotels in Flughafennähe. Auch für Reisende, die mit dem Auto, Bus oder Zug Richtung Deutschland unterwegs sind, gilt im Prinzip, dass "eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung durchzuführen" ist. Die Einreise nach Deutschland sei "nur mit negativem Testnachweis gestattet": So steht es auf der Informationsseite "Zusammen gegen Corona" des Bundesgesundheitsministeriums. Wer trotzdem über die Grenze fährt, begeht nach Angaben des Ministeriums dennoch keine Ordnungswidrigkeit. Er müsse sich aber umgehend ans Gesundheitsamt wenden und in Quarantäne begeben.

Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet: Spielt diese Einteilung jetzt überhaupt noch eine Rolle?

Die verschiedenen Risikostufen ziehen zusätzliche Auflagen bei der Rückkehr nach Deutschland nach sich, beispielsweise Anmelde- und Quarantänepflichten. Sie bleiben für die Urlaubsplanung also weiter wichtig. Zum 1. August gibt es aber eine Vereinfachung bei den Kategorien für Reiseländer - der Status "Risikogebiet" wird dann gestrichen.

Auf welcher Grundlage erfolgen die Einstufungen?

Als Schwelle für die Einstufung als Risikogebiet galt bisher eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50, als Hochinzidenzgebiet von 200. Diese Werte waren jedoch nicht allein ausschlaggebend. Auch Maßnahmen am Ort, Testkapazitäten und andere Daten fließen laut Robert-Koch-Institut (RKI) in die Bewertung ein. Künftig wird die Stufe des "einfachen" Risikogebiets ganz wegfallen, als Hochrisikogebiete gelten dann Regionen mit besonders hohen Fallzahlen von "deutlich mehr als 100". Bei dieser Einstufung können aber auch andere Faktoren wie Testraten oder Krankenhauseinweisungen berücksichtigt werden.

Der Status Virusvariantengebiet wird bleiben. Er wurde in Deutschland im Winter als Reaktion auf die Entdeckung und Verbreitung von Mutanten in verschiedenen Teilen der Welt eingeführt. Deren Einschleppung sollte damit möglichst verhindert werden. Da sich die Delta-Variante mittlerweile aber in Deutschland durchgesetzt hat, wurden zuletzt Portugal und Großbritannien wieder vom Virusvariantengebiet zum Hochinzidenzgebiet heruntergestuft.

Auch bei anderen Ländern kann sich die Einstufung immer wieder ändern. Vor einer Auslandsreise lohnt deshalb ein Blick auf die aktuelle Risikoliste des RKI - dort steht, welche Länder und Regionen momentan in welche Risikostufe eingeordnet werden. Änderungen treten meist zwei Tage nach der Bekanntgabe in Kraft. Für Reisende entscheidend ist das Datum ihrer Heimkehr. Auch Urlauber, die sich vor ihrer Abreise aus Deutschland noch über die geltenden Bestimmungen informiert haben, können bei ihrer Rückkehr mit geänderten Vorgaben konfrontiert sein, zum Beispiel einer Quarantäne.

Spanien und die Niederlande sind inzwischen Hochrisikogebiete. Was bedeutet das für Urlauber?

Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen sich zusätzlich zu dem bald ohnehin obligatorischen negativen Corona-Test online anmelden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene, die dann aber statt des Testergebnisses den entsprechenden Nachweis hochladen. Nach der Rückkehr ist eine zehntägige Quarantäne vorgeschrieben, die frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Geimpfte und Genesene sind davon ausgenommen und dürfen gleich wieder unter Menschen. Die Isolation darf künftig außerdem vorzeitig enden, falls das Urlaubsland vor ihrem Ablauf vom Hochrisikostatus heruntergestuft wird.

Unterliegen auch Kinder den Test- und Quarantänepflichten?

Ja, und deshalb platzen mangels Impfmöglichkeit für Kinder unter zwölf Jahren gerade vermutlich in vielen Familien die Urlaubspläne. Kinder müssen nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet nämlich in Quarantäne, auch wenn ihre Eltern geimpft und damit von den Auflagen befreit sind. Lediglich vom Test vor der Einreise werden Kinder unter zwölf Jahren ausgenommen - und dürfen ihre Isolation außerdem ohne den Nachweis eines negativen Tests automatisch nach fünf Tagen beenden. Einziges Schlupfloch aus der Quarantäne ist der Nachweis, dass das Kind in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion durchgemacht hat.

Kann man eine Reise in ein Hochinzidenzgebiet kostenlos stornieren?

Mangels entsprechender höchstrichterlicher Urteile gibt es auf diese Frage noch keine eindeutige Antwort. Grundsätzlich darf eine Pauschalreise kostenfrei storniert werden, wenn sie durch "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt" ist. Die Frage ist nur: Ist dies durch die Hochstufung und die damit verbundene Reisewarnung sowie das gestiegene Ansteckungsrisiko tatsächlich der Fall? Und: War das bei der Buchung bereits absehbar? Dann hätte der Reisende gewusst, worauf er sich einlässt.

Spanien galt lange als sicheres Reiseland ohne Reisewarnung. Erst in den vergangenen Wochen schnellten die Infektionszahlen in die Höhe, viele Sommerurlaube waren da längst gebucht. Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) sieht man nun durchaus Möglichkeiten für einen kostenlosen Rücktritt: "Reisende können aus unserer Sicht kurz bevorstehende Pauschalreisen in Länder, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wird, grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren." Kurz bevorstehend bedeute: ungefähr ab vier Wochen vor Reiseantritt.

Auch der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott sieht "eher gute Chancen" für einen kostenlosen Rücktritt von der Reise. Mit einer ganzen Reihe von Faktoren wie etwa der Quarantänepflicht nach der Rückreise und dem gestiegenen Ansteckungsrisiko hätten Urlauber bei der Buchung nicht rechnen können. In der Praxis zeigen sich viele Reiseveranstalter derzeit kulant und erlauben Stornierungen oder Umbuchungen.

Bei Individualreisen kommt es auf die jeweils im Vertrag vereinbarten Stornobedingungen an. Einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen kostenlosen Reiserücktritt gibt es nicht.

Welche Bestimmungen gelten für Virusvariantengebiete?

Der Status als Virusvariantengebiet bringt die schärfsten derzeit möglichen Beschränkungen bei Einreisen nach Deutschland mit sich. Fluggesellschaften sowie Schiff-, Bus- und Bahnunternehmen dürfen aus betroffenen Ländern nur deutsche Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland über die Grenze bringen. Diese Rückkehrer wiederum müssen einen negativen Corona-Test vorlegen und nach der Ankunft in 14-tägige Quarantäne. Das gilt für Erwachsene und Kinder gleichermaßen, Kinder unter zwölf Jahren sind lediglich von der Testpflicht ausgenommen.

Seit 28. Juli gibt es auch hier Erleichterungen für vollständig geimpfte Reisende: Sie dürfen ihre Quarantäne vorzeitig beenden, wenn nachweisbar ist, dass ihr Impfschutz gegen die Virusvariante im bereisten Gebiet wirksam ist. Das ist gemäß der neuen Verordnung der Fall, wenn das Robert-Koch-Institut (RKI) die Wirksamkeit festgestellt und auf seiner Internetseite bekannt gegeben hat. Eine entsprechende Liste wird auf der Webseite des RKI veröffentlicht. Einreisende müssen dann nur noch ihren Impfnachweis an das zuständige Gesundheitsamt übermitteln.

Die Einreiseverordnung in ihrer bereits gültigen Form berücksichtigt außerdem seit Ende Juli den Fall, dass ein Virusvariantengebiet wieder zum Hochinzidenzgebiet heruntergestuft wird, wie unlängst bei Portugal und Großbritannien geschehen. Bislang musste eine einmal verhängte Quarantäne dennoch trotzdem bis zum Ende durchgehalten werden, inzwischen kann sie entsprechend den Regeln für Hochinzidenzgebiete verkürzt werden.

Welche Tests werden bei Reiserückkehrern als Nachweis anerkannt?

In Deutschland anerkannt werden Antigen-Tests sowie PCR-, LAMP- und TMA-Tests. Ähnlich wie der PCR-Test weist der LAMP-Test den Erreger direkt nach. Beim TMA-Test handelt es sich um einen Molekular-Test, der ähnlich sichere, jedoch schnellere Ergebnisse liefert. Wichtig ist, dass geschultes Personal die Tests vornimmt oder überwacht und dass sie von einer rechtlich dazu befugten Stelle ausgeführt werden. Auf dem Nachweis muss das Datum der Testung und die Art des Tests vermerkt werden. Ausdrücklich nicht anerkannt werden Antikörper-Tests.

Wann ist man "vollständig geimpft", wann "genesen"?

Für den "Geimpft"-Status müssen seit der letzten erforderlichen Spritze - beim Impfstoff von Johnson & Johnson wird einmal geimpft, bei den übrigen drei Vakzinen zweimal - mindestens 14 Tage vergangen sein. Nachgewiesen wird dies über das digitale Covid-Zertifikat der EU, das man entweder bei der Impfung erhält, in den Impf-Anmeldeportalen herunterladen oder mit dem gelben Impfpass nachträglich in vielen Apotheken ausstellen lassen kann. Es wird sowohl in der Papierform als auch digital in der Covpass-App des RKI auf dem Smartphone EU-weit anerkannt. Genesene, die zusätzlich eine Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls nach 14 Tagen als vollständig geimpft und können sich in der Apotheke mit dem Impfpass und dem positiven PCR-Test aus der Zeit ihrer Erkrankung das digitale Zertifikat ausstellen lassen.

Genesene ohne Impfung genießen zumindest für einen gewissen Zeitraum vielerorts dieselben Vorteile wie Geimpfte. In Deutschland ist das sechs Monate lang der Fall, in anderen Ländern kann dies anders geregelt sein. Mit dem positiven PCR-Ergebnis erhält man in Arztpraxen ein Genesenenzertifikat, das ebenfalls in die Covpass-App hochgeladen werden kann.

Wie groß ist überhaupt das Gesundheitsrisiko bei einem Urlaub in einem Hochinzidenzgebiet?

Schon im vergangenen Sommer gab es die Debatte, wie stark Urlauber die Pandemie befeuern. Eine wissenschaftliche Auswertung des Robert-Koch-Instituts ergab, dass aus den klassischen Ferienländern vergleichsweise wenige Infektionen nach Deutschland eingeschleppt wurden. Derzeit stecken sich laut einer aktuellen Auswertung des RKI rund zehn Prozent der Infizierten im Ausland an, am häufigsten genannt wird Spanien.

Wie gefährlich ein Urlaub in einem Hochinzidenzland ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Das komme ganz auf die Art des Urlaubs an, sagte der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit vom Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg der Deutschen Presse-Agentur: "Wenn man hier in Deutschland ins Auto steigt und nach Spanien zu einer Finca fährt, um dort zwei Wochen Urlaub zu verbringen, dann ist das eine ziemlich sichere Variante." Auch im Flugzeug sei das Ansteckungsrisiko eher gering: Die Hygienemaßnahmen der Airlines seien im Regelfall gut. Auch die Reinigung der Luft funktioniere.

Wie die Reiseveranstalter reagieren

Die meisten Veranstalter wollen auch weiterhin Reisen in Hochrisikogebiete anbieten. "Bei uns geht alles wie gehabt weiter", sagt etwa Natalie Schneider, Sprecherin des Reiseveranstalters Hauser Exkursionen, der sich auf Wander- und Trekkingreisen spezialisiert hat. Auch der Wanderreise-Veranstalter Wikinger Reisen bietet weiter Touren an. Die Durchführung der Rundreisen sei "trotz Hochinzidenzstatus ohne Einschränkungen möglich", erklärt der Veranstalter.

Ähnlich sieht es bei Deutschlands größtem Pauschalreiseveranstalter Tui aus. Spanien werde nicht aus dem Programm genommen, sagt Aage Dünhaupt, Pressesprecher der Tui. Er ermutigt sogar dazu, die Reise anzutreten - dabei allerdings Abstände und Hygieneregeln einzuhalten. Die Reisenden seien "zum großen Teil schon geimpft" und mieden ohnehin größere Menschenansammlungen, so der Sprecher. Den Rückmeldungen zufolge, die ihn erreichten, fühlten sich die Urlauber "vor Ort gut aufgehoben". "Und viele Familien berichten uns, dass die Eltern bereits geimpft sind und daher die fünftägige Quarantäne nur für die Kinder anfällt. Dies richten die Familien dann zu Hause entsprechend ein, weil in den meisten Fällen die Schule noch nicht sofort wieder anfängt", sagt Dünhaupt.

Die meisten Reiseveranstalter räumen Urlaubern, die von der Hochstufung betroffen sind, aber auch kulante Stornobedingungen ein. Bei der Tui haben sie die Möglichkeit, kostenfrei zu stornieren, sobald bekannt wird, dass ein Reiseziel zum Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet erklärt wurde. Es habe jedoch nur sehr vereinzelt Anfragen von Urlaubern gegeben, die vorzeitig abreisen wollten, so Dünhaupt. Stornierungen gebe es kaum. Vereinzelt würden Urlauber, die Spanien gebucht hatten, sich nun für ein anderes Reiseziel entscheiden.

Der Reiseveranstalter Alltours, der ab Ende Oktober nur noch Geimpfte in den eigenen Hotels aufnehmen will und viele Ziele auf Mallorca und den Kanarischen Inseln anbietet, hat seine Aktion "Flexibel buchen" bis zur Wintersaison verlängert. Das heißt: Stornierungen sind bis 21 Tage und Umbuchungen bis 14 Tage vor Abreise kostenlos möglich. Für Gäste, die jetzt von der Einstufung zum Hochinzidenzgebiet überrascht wurden, wird eine Stornierung allerdings kostenpflichtig.

Einen anderen Kurs fährt der Studienreiseveranstalter Studiosus. "Wir haben alle Spanien- und Niederlande-Reisen unserseits aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bis einschließlich 20. August abgesagt", sagt Pressesprecher Frano Ilic. Allerdings hat Studiosus aktuell auch keine Gäste vor Ort. Generell ist für Anbieter von Studien-, Rund-, Wander- oder Radreisen der Zeitpunkt der Hochstufung beider Ziele nicht so gravierend - die Hochsaison beginnt für sie erst im Herbst. Lisa Kannengießer

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Illustration von Lena Steffinger "Schirmfrau"

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