Arbeitszeitgesetz:Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht - Ausnahmen sind möglich

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Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September gilt bereits eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten. Das Gesetz soll nun das Wie regeln - und Ausnahmen ermöglichen. (Foto: IMAGO/Wavebreak Media LTD)

Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeit ihrer Angestellten dokumentiert wird. Das sieht ein Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil vor. Die sogenannte Vertrauensarbeitszeit soll aber weiterhin eine Option sein.

Von Roland Preuß, Berlin

Die Beschäftigten in Deutschland sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, ihre Arbeitszeit jeden Tag elektronisch aufzuzeichnen. Allerdings sollen die Tarifpartner sowie Unternehmen und Betriebsräte Ausnahmen vereinbaren können. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, der das Arbeitszeitgesetz umfassend neu regeln soll. Der Gesetzentwurf liegt der Süddeutschen Zeitung vor, er werde nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, hieß es aus Regierungskreisen. Die sogenannte Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein.

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