Nachtragshaushalt:Kein Geld für die Aktienrente

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Die Aktienrente ist ein Lieblingsprojekt von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Doch es gibt verfassungsrechtliche Bedenken. (Foto: Thomas Trutschel/IMAGO/photothek)

Christian Lindner verschiebt seine Pläne einer staatlichen Altersvorsorge mithilfe der Kapitalmärkte.

Von Roland Preuß, Berlin

Mit dem Nachtragshaushalt für dieses Jahr streicht Finanzminister Christian Lindner auffällig geräuschlos zehn Milliarden Euro für ein Lieblingsprojekt der FDP: die Aktienrente, auch bekannt als "Generationenkapital". Damit verzögern sich die Pläne der Bundesregierung, die Renten mithilfe von Geldanlagen an den Börsen zukunftsfest zu machen. Fachleute kritisieren schon länger, dass Deutschland ohnehin spät dran ist, sich die Kapitalmärkte für die Altersvorsorge zunutze zu machen, weil das eingesetzte Vermögen durch Zins und Zinseszins über die Jahre stark wachsen soll. Nun dürfte erst kommendes Jahr Geld fließen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse hat dies laut Finanzministerium nichts zu tun. Doch selbst in der Koalition gibt es verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Plan.

Dieser sieht vor, dass der Bund Kredite aufnimmt, das Geld soll dann von einer staatlich organisierten Stiftung in Wertpapieren angelegt werden. Für den Einstieg waren 2023 zehn Milliarden Euro vorgesehen, für 2024 etwa zwölf Milliarden, hinzukommen könnten Bundesbeteiligungen an Unternehmen wie Deutsche Post und Deutsche Telekom. Etwa von der Mitte der 2030er-Jahre an sollen die jährlichen Erträge aus diesem Vermögen der gesetzlichen Rentenkasse zugutekommen - und so den Anstieg des Beitragssatzes von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Rentenversicherung dämpfen.

Das Karlsruher Urteil wirft nun die Frage auf: Zählen diese Kredite des Bundes für die Berechnung der Schuldenbremse? Wenn ja, würde dies die Finanzierung der Aktienrente erheblich erschweren. Das Finanzministerium versichert, dies sei nicht der Fall. Bei dem darlehensfinanzierten Aufbau des Kapitalstocks handele es sich um eine sogenannte "finanzielle Transaktion im Sinne des Grundgesetzes, die das Finanzvermögen des Bundes nicht verändert und daher nicht auf die Einhaltung der Kreditgrenzen der Schuldenbremse angerechnet wird", erklärte ein Ministeriumssprecher.

Fällt die geplante Rentenstiftung unter die Schuldenbremse?

Bei den Grünen hatte man daran zumindest bisher erhebliche Zweifel. Ihr rentenpolitischer Sprecher im Bundestag, Markus Kurth, hatte im Sommer ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vorgelegt, das die Darstellung des Finanzministeriums infrage stellt. Die geplante Aktienrente werfe "gravierende finanzielle, beihilferechtliche, vor allem aber verfassungsrechtliche Fragen auf", erklärte Kurth. Die geplante Stiftung für das Generationenkapital "fällt wahrscheinlich unter die Schuldenbremse". Für eine aktuelle Einschätzung war Kurth am Dienstag nicht erreichbar.

Das Bundesfinanzministerium erklärt zur Streichung der Mittel für 2023, die Änderung gehe nicht auf das Karlsruher Urteil zurück, Ursache sei, "dass es für das Generationenkapital noch keine gesetzliche Grundlage gibt". An den Planungen für 2024 "hat sich daher auch nichts geändert". Aus Koalitionskreisen hieß es, die Grünen blockierten den Gesetzentwurf zur Aktienrente. Ein entsprechendes Rentenpaket sollte ursprünglich bereits in der ersten Hälfte dieses Jahres durch das Kabinett. Doch es liegt bis heute nicht vor.

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