AfD:Höcke muss wegen Nazi-Parole nun doch vors Landgericht

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Björn Höcke vor einem Fernsehinterview im Sommer 2023. Der Vorsitzende der AfD Thüringen hat in einer Wahlkampfrede eine Parole der SA benutzt. (Foto: Jens Schlueter/Getty)

Thüringens rechtsextremer AfD-Chef Björn Höcke muss sich wegen einer verbotenen Losung verantworten. Geplant war zunächst nur eine Verhandlung am Amtsgericht.

Von Iris Mayer, Leipzig

Weil dem Fall eine besondere Bedeutung zukommt, muss sich der AfD-Politiker Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole nun doch vor dem Landgericht Halle verantworten. Dem aus Nordrhein-Westfalen stammenden Partei- und Fraktionschef der Thüringer AfD wird vorgeworfen, vor zweieinhalb Jahren eine Wahlkampfrede mit der Formel "alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" abgeschlossen zu haben. Angeklagt ist er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der ehemalige Geschichtslehrer Höcke wusste, dass es sich bei "Alles für Deutschland" um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelte.

Im Strafgesetzbuch fallen solche Parolen unter den Paragrafen 86a, der die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbietet. Dazu zählen ausdrücklich Inhalte, die bestimmt sind, "Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen". Neben Fahnen, Abzeichen und Uniformen listet das Strafgesetzbuch auch Parolen und Grußformeln auf. Wer sie öffentlich in einer Versammlung verwendet, dem droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die SA war die paramilitärische Kampf- und Schlägertruppe der NSDAP. Das OLG Hamm kam bereits 2006 zu dem Schluss, es sei allgemein bekannt, dass es sich beim Ausruf "Alles für Deutschland" um eine SA-Losung handele.

Überregionales Medieninteresse

Das Landgericht Halle hatte im September das Strafverfahren gegen Höcke eröffnet, wollte den Fall aber auf der niedrigsten Ebene, am örtlichen Amtsgericht Merseburg verhandeln. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Halle Beschwerde eingelegt - und war damit nun erfolgreich. Das Oberlandesgericht Naumburg gab der Beschwerde statt und entschied am Donnerstag, dass die Anklage vor der großen Strafkammer des Landgerichts Halle verhandelt werden muss. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zur Begründung hieß es, der Fall habe besondere Bedeutung. Außerdem sei ein überregionales Medieninteresse zu berücksichtigen, da der Angeklagte für die AfD an herausgehobener Stelle tätig sei. Das öffentliche Interesse ergebe sich aus Höckes Stellung in der AfD, die bundesweit agiere und wahrgenommen werde. Nach Angaben des Büros des Thüringer AfD-Chefs ist es das erste Mal, dass Ermittlungen auch zu einem Strafverfahren gegen ihn führten. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

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