Plötzlich zwei Striche auf dem Test. Und damit die Klarheit: schwanger. Nicht für jede Frau ist das eine gute Nachricht. Für manche bleibt nur der Abbruch als Ausweg. Die Rechtslage in Deutschland dazu ist klar. Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten. In bestimmten Fällen bleibt er straffrei - unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt. Straffrei ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung.
Abtreibungsrecht:Eine Frage des Gewissens
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Fachleute plädieren dafür, das Abtreibungsgesetz zu reformieren. Die Politik reagiert reserviert. Auch aus Sorge vor Polarisierung.
Von Leila Al-Serori, Markus Balser, Paul-Anton Krüger, Roland Preuß und Sina-Maria Schweikle, Berlin/München
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