Migrationspaket der Ampelkoalition:Bundesregierung beschließt Gesetz zu effektiveren Abschiebungen

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Der Gesetzesvorschlag zu schnelleren Abschiebungen stammt aus dem Innenministerium von Nancy Faeser. (Foto: Michele Tantussi/afp)

Asylsuchende ohne Aufenthaltsrecht sollen Deutschland schneller verlassen. Dafür hat sich Innenministerin Faeser ein "Bündel restriktiver Maßnahmen" überlegt.

Die Bundesregierung unternimmt einen neuen Versuch, Asylsuchende ohne Aufenthaltsrecht schneller und häufiger abzuschieben. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag von Innenministerin Nancy Faeser beschlossen.

Die SPD-Politikerin nennt es beim anschließenden Pressestatement ein "Bündel restriktiver Maßnahmen", auf das man sich innerhalb der Ampelkoalition geeinigt habe. Deutschland könne seinen humanitären Verpflichtungen für Geflüchtete nur nachkommen, wenn diejenigen, die nicht darunterfallen, konsequenter abgeschoben werden, sagt die Innenministerin. Zum beschlossenen Migrationspaket gehören auch Maßnahmen, die Geflüchtete schneller in Arbeit bringen sollen. Weiter verändern und endgültig beschließen wird die Pläne der Bundestag.

Das Gesetz sieht vor, Behörden und Polizei den Zugriff auf ausreisepflichtige Asylsuchende zu erleichtern und damit zu verhindern, dass sie kurz vor einer Abschiebung abtauchen. Dazu sieht es vor, Ausreisepflichtige 28 Tage im Ausreisegewahrsam festhalten zu können statt wie bisher zehn Tage. Auf der Suche nach Abzuschiebenden in Gemeinschaftsunterkünften sollen Behördenmitarbeiter künftig auch die Räumlichkeiten Dritter betreten dürfen, wenn sie Gründe haben, die Gesuchten dort zu vermuten.

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Auch das viel diskutierte härtere Durchgreifen gegen Schleuser und Straftäter soll das neue Gesetz ermöglichen. Bei Schleusern, die zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, soll die Ausweisung erleichtert werden. "Wir müssen von den viel zu niedrigen Strafen für Schleuser wegkommen", sagt Faeser.

Außerdem sieht das Gesetz vor: Wenn "konkrete Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen", dass ein Asylbewerber Kontakte zur Organisierten Kriminalität hat, darf er auch bei eingestelltem Ermittlungsverfahren und ohne rechtskräftige Verurteilung abgeschoben werden.

Am 30. Juni waren insgesamt 279 098 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig - nur einem Bruchteil von ihnen droht aber potenziell eine Abschiebung, der überwiegende Teil wird geduldet. Die Gruppe derer, die wegen härterer Abschieberegeln wirklich das Land verlassen werden, dürfte also überschaubar bleiben.

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