München:Verfassungsgerichtshof entscheidet über Pflege-Volksbegehren

Lesezeit: 1 min

München (dpa/lby) - Die Initiatoren des bayerischen Pflege-Volksbegehrens geben sich vor der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes über ihr Anliegen optimistisch. "Wir sind frohen Mutes, dass die Verfassungsrichter die Notwendigkeit und die Wichtigkeit unseres Vorhabens sehen und das Volksbegehren zulassen", sagte der Sprecher des Initiatoren-Bündnisses, Ulrich Meyer, der Deutschen Presse-Agentur in München. "Wir sind der Auffassung, dass die Richter unsere Argumente sehr ausführlich angehört haben."

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) - Die Initiatoren des bayerischen Pflege-Volksbegehrens geben sich vor der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes über ihr Anliegen optimistisch. „Wir sind frohen Mutes, dass die Verfassungsrichter die Notwendigkeit und die Wichtigkeit unseres Vorhabens sehen und das Volksbegehren zulassen“, sagte der Sprecher des Initiatoren-Bündnisses, Ulrich Meyer, der Deutschen Presse-Agentur in München. „Wir sind der Auffassung, dass die Richter unsere Argumente sehr ausführlich angehört haben.“

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will sein Urteil über die rechtliche Zulässigkeit am Dienstag (16. Juli) bekanntgeben. Das bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ für unzulässig erklärt und die Angelegenheit den Verfassungsrichtern zur Entscheidung vorgelegt.

Die Initiatoren das Volksbegehrens - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen - hatten nach eigenen Angaben mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So sollen die Versorgung der Patienten verbessert und die Pflegekräfte entlastet werden. Das Innenministerium argumentiert, zentrale Teile der Forderungen seien schon durch Bundesrecht abschließend geregelt. In Bayern gebe es deswegen keine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis.

Genau aus diesem Grund hatte das Hamburger Verfassungsgericht am 7. Mai dieses Jahres ein ähnliches Volksbegehren gestoppt. Das bayerische Volksbegehren sei mit dem Hamburger aber kaum zu vergleichen, sagte Meyer. „Bayern ist ja sehr auf seine Eigenständigkeit bedacht. Wir vertrauen darauf, dass die Richter im Sinne der bayerischen Bevölkerung entscheiden.“

Die Initiatoren hatten in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass die Pflegesituation an Deutschlands Kliniken seit Jahren schwierig, manchmal sogar katastrophal sei. Bundesweit fehlten mindestens 70 000 Pflegekräfte, allein in Bayern rund 12 000. Zentraler Gedanke des Volksbegehrens sei es, die Patientensicherheit in den Kliniken zu gewährleisten. Die vom Bund festgelegten Untergrenzen beim Personal dürften kein Hindernis sein, für eine gute Versorgung bessere Vorgaben vorzusehen. Nun wird das letzte Wort der bayerischen Verfassungsrichter mit Spannung erwartet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: