Prozesse - München:Prozess gegen falsche Wasserwerker beginnt

Bayern
Gerichtsgebäude für Amtsgericht, Landgericht I und II, OLG und Staatsanwaltschaft in München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Drei Frauen und ein Mann sind von Donnerstag an vor dem Landgericht München I angeklagt, als falsche Wasserwerker in bis zu 30 Fällen in fremde Wohnung eingedrungen zu sein und dort Geld und Wertgegenstände gestohlen zu haben. Die vier Angeklagten hatten es laut Staatsanwaltschaft vor allem auf ältere Menschen in München und dem Umland abgesehen.

Bei ihren mutmaßlichen Taten in den Monaten Dezember 2018 bis Januar 2019 gaben sich die Angeklagten demnach als Angestellte der Wasserwerke aus und zeigten dabei oftmals auch von ihnen gefälschte Ausweise vor. Dabei gaben sie etwa vor, es habe in der Nähe einen Wasserrohrbruch gegeben, so dass nun Rohre überprüft würden müssten.

Die Angeklagten gingen dabei demnach sehr organisiert vor. Sobald einer von ihnen Zugang zum Haus oder zur Wohnung des Opfers hatte, vor allem ältere Frauen, wurde dieses abgelenkt. Etwa indem sie die Seniorin baten, das Wasser im Bad voll aufzudrehen. Währenddessen kam ein weiterer der Gruppe unbemerkt herein und entwendete Geld und Wertgegenstände. Bis die Bestohlenen dies bemerkten, war es zu spät.

Die Angeklagten, drei Frauen im Alter von 17, 36 und 40 Jahren, sowie ein 19-Jähriger, erbeuteten so in manchen Fällen laut Staatsanwaltschaft bis zu 5000 Euro an Schmuck oder Bargeld.

Dass sich jemand an der Tür in Täuschungsabsicht als Handwerker oder Polizist ausgebe, komme immer wieder vor, sagte ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts. Aktuell häuften sich insbesondere viele Fälle von falschen Polizisten. Doch ein Fall wie der der falschen Wasserwerker sei eher selten. Der Rat an die Bürger ist dennoch der gleiche: Man solle auf keinen Fall einen Fremden an der Tür hereinlassen, so der Sprecher. Stattdessen sei im Zweifel ein Anruf bei der Polizei oder der Institution, von der derjenige angibt zu sein, angebracht.

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