München:NSU-Prozess: Gerichtsgutachter weist Kritik zurück

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München (dpa) - Verlängerung im Streit um die psychiatrische Begutachtung von Beate Zschäpe: Der vom Gericht eingesetzte Sachverständige Henning Saß hat die Kritik zweier Kollegen an seinem Gutachten über die mutmaßliche Rechtsterroristin zurückgewiesen. Er bleibe bei seinen Befunden, sagte Saß am Dienstag im Oberlandesgericht (OLG) München. Allerdings ist seine Befragung noch nicht beendet und soll Ende Juni fortgesetzt werden.

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München (dpa) - Verlängerung im Streit um die psychiatrische Begutachtung von Beate Zschäpe: Der vom Gericht eingesetzte Sachverständige Henning Saß hat die Kritik zweier Kollegen an seinem Gutachten über die mutmaßliche Rechtsterroristin zurückgewiesen. Er bleibe bei seinen Befunden, sagte Saß am Dienstag im Oberlandesgericht (OLG) München. Allerdings ist seine Befragung noch nicht beendet und soll Ende Juni fortgesetzt werden.

Saß hatte Zschäpe für voll schuldfähig erklärt und nahegelegt, sie könne auch in Zukunft noch gefährlich sein. Dagegen waren Zschäpes zwei Verteidigergruppen mit je einem eigenen Psychiater vorgegangen und hatten versucht, Saß' Befunde zu widerlegen.

Als Reaktion auf die Methodenkritik des Bochumer Psychiaters Pedro Faustmann an seinem Gutachten sagte Saß, er habe auch nach „nochmaliger kritischer Durcharbeitung“ keine Gründe gefunden, seine Einschätzungen zu verändern. 

Die Verteidiger Zschäpes sahen sich außerstande, Fragen an Saß zu formulieren. Sie benötigten dafür externen Sachverstand und ein zuvor ausgearbeitetes Fragenkonzept, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer. Das Gericht lud Saß darum erneut, aus Termingründen allerdings erst für den 29. Juni.

Das Gegengutachten des Freiburger Psychiaters Joachim Bauer habe - so Saß - auch für seine eigene Expertise Bedeutung, weil Zschäpe mit ihm gesprochen und damit neue Eindrücke geliefert habe. Auch diese änderten aber nichts am Ergebnis seines Gutachtens. Ein Gespräch mit Saß hatte Zschäpe abgelehnt.

Offen blieb zunächst, ob das Gericht sich jetzt noch mit der Begutachtung der beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt befassen muss. Das verlangte die Verteidigung des im NSU-Prozess mitangeklagten Ralf Wohlleben. Sein Rechtsanwalt Wolfram Nahrath forderte, das Gericht möge dazu einen weiteren Gutachter befragen. Nebenklage-Anwältin Doris Dierbach widersprach mit der Begründung, die „Begutachtung von Toten“ sei noch schwieriger als die Begutachtung der überwiegend schweigenden Beate Zschäpe. Das Gericht entschied über den Antrag noch nicht.

Zschäpe lebte fast 14 Jahre mit den Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. Die beiden Männer sollen während dieser Zeit zehn Menschen ermordet haben, neun aus rassistischen Motiven. Zschäpe ist als drittes und einzig überlebendes Mitglied des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen angeklagt. 

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