München:Anwälte wollen Zschäpe nicht für NSU-Morde bestraft sehen

München (dpa) - Die beiden Wunschverteidiger von Beate Zschäpe haben sich am Donnerstag gegen eine Bestrafung der mutmaßlichen Rechtsterroristin wegen Mittäterschaft an den Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) gewandt. Zschäpes Anwalt Mathias Grasel sagte in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München, Zschäpe sei weder an der Planung noch an der Durchführung der Morde beteiligt gewesen. Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess habe dafür keine Beweise gebracht.

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München (dpa) - Die beiden Wunschverteidiger von Beate Zschäpe haben sich am Donnerstag gegen eine Bestrafung der mutmaßlichen Rechtsterroristin wegen Mittäterschaft an den Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) gewandt. Zschäpes Anwalt Mathias Grasel sagte in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München, Zschäpe sei weder an der Planung noch an der Durchführung der Morde beteiligt gewesen. Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess habe dafür keine Beweise gebracht.

Die zehn Morde des NSU – Grasel verlas die Namen sämtlicher Opfer – „wurden allein von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen“. Die beiden Täter seien aber tot und stünden für eine Strafverfolgung nicht mehr zur Verfügung. Der Wunsch, jemanden für diese „abscheulichen Taten zu bestrafen, rechtfertigt es jedoch nicht, meine Mandantin als einzige Überlebende des sogenannten Trios für die Taten der beiden Verstorbenen verantwortlich zu machen“.

Grasel zitierte außerdem mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, mit denen Verurteilungen wegen Mittäterschaft in anderen Fällen kassiert wurden. Dieselben Kriterien würden auch für Beate Zschäpe gelten und stünden einer Verurteilung wegen Mittäterschaft im Weg.

Genau dafür möchte die Bundesanwaltschaft die mutmaßliche Rechtsterroristin bestraft sehen und hat lebenslange Haft für sie gefordert. Nach Ansicht der Anklage müsse Zschäpe genauso bestraft werden wie unmittelbare Täter. Neun der NSU-Mordopfer waren türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende, eines eine Polizistin. Als Motive nennt die Bundesanwaltschaft Rassenhass und Hass auf den Staat.

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