Leipzig:Planungen für S-Bahn-Bau in Fürth sind rechtswidrig

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Fürth/Leipzig (dpa/lby) - Die Deutsche Bahn darf die S-Bahn-Strecke in Fürth nach ihren derzeitigen Plänen nicht bauen. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar. Er verstoße unter anderem gegen das Naturschutzrecht, hieß es am Donnerstag in der Begründung der Richter. Sie gaben damit den Klagen der Stadt, von Naturschützern und betroffenen Landwirten statt.

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Fürth/Leipzig (dpa/lby) - Die Deutsche Bahn darf die S-Bahn-Strecke in Fürth nach ihren derzeitigen Plänen nicht bauen. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar. Er verstoße unter anderem gegen das Naturschutzrecht, hieß es am Donnerstag in der Begründung der Richter. Sie gaben damit den Klagen der Stadt, von Naturschützern und betroffenen Landwirten statt.

Die von der Bahn vorgesehenen Ausgleichsflächen für den Verlust von Brutrevieren des stark gefährdeten Kiebitzes seien nicht geeignet, urteilten die Richter. Die Areale befänden sich zu nahe an Verkehrswegen. Auch eine erhöhte Gefahr für Fledermäuse könne nicht ausgeschlossen werden, da sie mit S-Bahnen und Güterzügen zusammenstoßen könnten.

Nach Auffassung der Richter hat die Bahn auch offengelassen, in welchem Umfang privates Grundeigentum in Anspruch genommen werden muss und inwieweit entstehende Restflächen landwirtschaftlich noch nutzbar sind. Angesichts des kleinbetrieblichen Anbaus von Sonderkulturen im Gemüseanbaugebiet „Knoblauchsland“ sei dieser Aspekt wichtig gewesen.

Hintergrund des jahrelangen Rechtsstreits waren Pläne der Deutschen Bahn, die S-Bahn-Trasse in einem Bogen abseits der bestehenden Fernbahntrasse zu führen. Damit sollte ursprünglich ein Gewerbegebiet angebunden werden, das jedoch nie gebaut wurde. Die Kläger hatten dafür plädiert, das S-Bahn-Gleis neben der bestehenden Fernbahnstrecke in Richtung Erlangen zu errichten.

Die Stadt Fürth reagierte erleichtert auf das Urteil. „Diese Entscheidung ist ein Sieg nicht nur der Stadt Fürth, sondern auch der Vernunft“, sagte Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD). In die Freude mische sich jedoch „ein kleiner Tropfen Bitterkeit“. Denn die Entscheidung dokumentiere „die Ignoranz der Deutschen Bahn und vieler staatlicher Stellen, die sich den durchweg vernünftigen Argumenten einer bayerischen Großstadt über Jahrzehnte verweigert und damit unnötig Zeit und Geld verschwendet“ hätten, sagte Jung. Die Stadt unterstütze nun den Bau der S-Bahn-Linie entlang der Bestandstrasse.

Die festgestellten Mängel führen übrigens nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses an sich, betonte das Gericht. Diese könnten durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden.

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