Leipzig:Elbvertiefung beschäftigt das Bundesverwaltungsgericht

Leipzig (dpa/lno) - Die Elbvertiefung kommt wieder vor dem Bundesverwaltungsgericht auf den Prüfstand. Das Leipziger Gericht hat dafür am 16. November und am 13. Dezember Verhandlungstermine angesetzt. Mehrere Privatpersonen und Jagdverbände sowie die Städte Otterndorf und Cuxhaven hatten geklagt. Konkret soll es in den beiden erstinstanzlichen Verfahren um den Planfeststellungsbeschluss der Wasserstaßen- und Schifffahrtsdirektion (WSD Nord) und der Stadt Hamburg vom April 2012 gehen. Dieser sieht vor, Unter- und Außenelbe so weit zu vertiefen, dass 14,5 Meter tiefgehende Containerschiffe dort fahren können.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Leipzig (dpa/lno) - Die Elbvertiefung kommt wieder vor dem Bundesverwaltungsgericht auf den Prüfstand. Das Leipziger Gericht hat dafür am 16. November und am 13. Dezember Verhandlungstermine angesetzt. Mehrere Privatpersonen und Jagdverbände sowie die Städte Otterndorf und Cuxhaven hatten geklagt. Konkret soll es in den beiden erstinstanzlichen Verfahren um den Planfeststellungsbeschluss der Wasserstaßen- und Schifffahrtsdirektion (WSD Nord) und der Stadt Hamburg vom April 2012 gehen. Dieser sieht vor, Unter- und Außenelbe so weit zu vertiefen, dass 14,5 Meter tiefgehende Containerschiffe dort fahren können.

Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) fürchten mehrere Anwohner, dass der Elbhang durch die Vertiefung abrutschen könnte. Die klagenden Städte argumentieren demnach, dass die Deiche nicht mehr sicher seien.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin treffen die Richter an den Verhandlungstagen selbst wahrscheinlich keine Entscheidungen. Bei Bedarf wird die Verhandlung jeweils am Folgetag fortgesetzt. Möglicherweise gibt es dann noch separate Verkündungstermine.

Bereits im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Pläne zur Elbvertiefungen Mängel aufweisen und geändert werden müssen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: