Köln:Frauenorganisationen für Erhalt des Paragrafen 219a

Düsseldorf/Gießen (dpa/lhe) - Zwei katholische Frauenorganisationen haben sich am Freitag für den Erhalt des Strafrechtsparagrafen 219a ausgesprochen, der öffentliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Auch eine Einschränkung des Paragrafen lehnten die Vorsitzenden des Katholischen Deutschen Frauenbunds und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme ab.

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Düsseldorf/Gießen (dpa/lhe) - Zwei katholische Frauenorganisationen haben sich am Freitag für den Erhalt des Strafrechtsparagrafen 219a ausgesprochen, der öffentliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Auch eine Einschränkung des Paragrafen lehnten die Vorsitzenden des Katholischen Deutschen Frauenbunds und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme ab.

Schwangere in Notlagen benötigten „umfassende Informationen und Unterstützung, die ihnen helfen können, ihr Kind zur Welt zu bringen“, hieß es darin. Gleichzeitig müsse sichergestellt sein, dass schwangere Frauen in extremen Notlagen Zugang zu Informationen über die Möglichkeit eines medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruchs haben.

Der Abtreibungsparagraf stand am Freitag im Mittelpunkt eines Berufungsverfahrens am Landgericht Gießen: Die Ärztin Kristina Hänel hatte Rechtsmittel eingelegt, nachdem sie vom Amtsgericht wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden war. Hänel bot auf ihrer Internetseite Abtreibungen als Leistung an und informierte über das Thema Schwangerschaftsabbruch.

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