Karlsruhe:Verfassungsgerichtsdebatte zu Rente geschiedener Frauen

Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Frauen bei einer Scheidung in bestimmten Fällen bei der Berechnung der Altersversorgung benachteiligt werden. Am 10. März...

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Karlsruhe/Hamm (dpa/lnw) - Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Frauen bei einer Scheidung in bestimmten Fällen bei der Berechnung der Altersversorgung benachteiligt werden. Am 10. März soll darüber verhandelt werden, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Ausgelöst wurde die Klage durch die Trennung eines Paares in Höxter in Ostwestfalen.

Lässt sich ein Paar scheiden, werden die jeweiligen Rentenansprüche miteinander verrechnet. Grund dafür ist, dass der berufstätige Mann oft viel mehr Rente bekäme als die Frau, die sich vielleicht jahrelang um die Kinder gekümmert hat. Diese Ungerechtigkeit soll durch den sogenannten Versorgungsausgleich beseitigt werden.

In Karlsruhe geht es um die Ansprüche aus Betriebsrenten. Hier bekommt die Frau - anders als bei allen anderen Renten - ihren Rentenanteil nicht automatisch vom Versorgungsträger ihres Ex-Mannes. Der Anspruch darf auf eine andere Pensionskasse übertragen werden. Dabei kann es zu deutlichen finanziellen Verlusten kommen. Betroffene Frauen bekommen dadurch im Alter weniger Geld. (Az. 1 BvL 5/18)

Das Oberlandesgericht Hamm hält das für verfassungswidrig und bittet Karlsruhe um Prüfung. Die Tatsache, dass verhandelt wird, zeigt, dass der zuständige Erste Senat die Frage für bedeutsam hält. Am Verfassungsgericht gibt es jedes Jahr nur wenige große Verhandlungen.

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