Karlsruhe:BGH: Müssen Bankkunden für ihre SMS-TAN extra bezahlen?

Karlsruhe/Groß-Gerau (dpa/lhe) - Beim Online-Banking lassen sich etliche Kunden ihre Transaktionsnummern (TAN) per SMS aufs Handy schicken - der Bundesgerichtshof (BGH) klärt heute, ob Institute dafür extra kassieren dürfen. Geklagt gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau haben die Verbraucherzentralen, der Bundesverband hofft auf ein Grundsatzurteil. Denn wer seine Überweisungen online macht, muss jeden Auftrag aus Sicherheitsgründen zwingend mit einer TAN bestätigen. Aus Sicht der Verbraucherschützer müsste der Service deshalb inklusive sein. (Az. XI ZR 260/15)

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Karlsruhe/Groß-Gerau (dpa/lhe) - Beim Online-Banking lassen sich etliche Kunden ihre Transaktionsnummern (TAN) per SMS aufs Handy schicken - der Bundesgerichtshof (BGH) klärt heute, ob Institute dafür extra kassieren dürfen. Geklagt gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau haben die Verbraucherzentralen, der Bundesverband hofft auf ein Grundsatzurteil. Denn wer seine Überweisungen online macht, muss jeden Auftrag aus Sicherheitsgründen zwingend mit einer TAN bestätigen. Aus Sicht der Verbraucherschützer müsste der Service deshalb inklusive sein. (Az. XI ZR 260/15)

Die beklagte Bank hatte für das Online-Konto monatlich zwei Euro und dazu noch einmal zehn Cent je SMS-TAN verlangt. Auch anderswo ist das Verfahren nicht immer gratis: Nach Auskunft der Dachverbände kommt es öfter vor, dass Institute für jede verschickte TAN einen Cent-Betrag kassieren oder beispielsweise nur fünf Frei-SMS im Monat anbieten. Das Karlsruher Urteil wird entweder heute Nachmittag oder zu einem späteren Termin verkündet.

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