Karlsruhe:BGH bestätigt Urteil nach Dissidenten-Mord

Karlsruhe (dpa/lby) - 35 Jahre nach dem Auftragsmord an einem jugoslawischen Dissidenten in Bayern sind die Urteile des Oberlandesgerichts München gegen zwei Drahtzieher rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte die lebenslangen Haftstrafen für die früheren jugoslawischen Geheimdienstoffiziere, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde (Az. 3 StR 355/17).

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Karlsruhe (dpa/lby) - 35 Jahre nach dem Auftragsmord an einem jugoslawischen Dissidenten in Bayern sind die Urteile des Oberlandesgerichts München gegen zwei Drahtzieher rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte die lebenslangen Haftstrafen für die früheren jugoslawischen Geheimdienstoffiziere, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde (Az. 3 StR 355/17).

Der im Exil lebende Regimekritiker Stjepan Durekovic war 1983 in Wolfratshausen (Oberbayern) von mindestens drei bis heute nicht ermittelten Killern mit Schüssen und Schlägen ermordet worden.

Den bei ihrer Verurteilung im August 2016 71 und 74 Jahre alten Männern war in München der Prozess gemacht worden. Nach Überzeugung der Richter wollte sich der Staatssicherheitsdienst SDS mit dem Mord eines „gefährlichen Separatisten“ entledigen. Die Männer hatten die Tat laut Urteil in Auftrag gegeben und vorbereitet. Der BGH sah darin keine Rechtsfehler und verwarf die Revision der beiden Angeklagten.

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