Karlsruhe:Bewährungsstrafe für mutmaßlichen Schweizer Spion beantragt

Frankfurt/Main/Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Prozess gegen einen Spion, der nach eigenen Angaben die NRW-Steuerfahndung auskundschaften sollte, haben Anklage und Verteidigung Bewährungsstrafen gefordert. Während die Bundesanwaltschaft am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zwei Jahre forderte, plädierten die Verteidiger auf eineinhalb Jahre. Als Bewährungsauflage steht darüber hinaus eine Geldzahlung im Raum.

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Frankfurt/Main/Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Prozess gegen einen Spion, der nach eigenen Angaben die NRW-Steuerfahndung auskundschaften sollte, haben Anklage und Verteidigung Bewährungsstrafen gefordert. Während die Bundesanwaltschaft am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zwei Jahre forderte, plädierten die Verteidiger auf eineinhalb Jahre. Als Bewährungsauflage steht darüber hinaus eine Geldzahlung im Raum.

In ihren Schlussvorträgen orientierten sich die Prozessparteien vor allem an dem Geständnis des Angeklagten. Dieser hatte in dem seit Mitte Oktober laufenden Prozess eingeräumt, im Auftrage eines schweizerischen Nachrichtendienstes gegen Zahlung von 28 000 Euro Details über Organisation und Arbeitsweise der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen in Erfahrung gebracht zu haben. Die Anklage sah darin den Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit für erfüllt an.

Der Staatsschutzsenat will voraussichtlich am kommenden Donnerstag (9. November/09.30 Uhr) das Urteil verkünden.

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