Karlsruhe:Ärztin klagt auf Löschung aus Internetportal

Karlsruhe/Köln (dpa/lnw) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute über die Klage einer Kölner Ärztin, die aus dem Ärzte-Bewertungsportal Jameda gelöscht werden will. Sie sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und fühlt sich außerdem durch das Geschäftsmodell von Jameda benachteiligt. Das Portal unterscheidet zwischen zahlenden Medizinern, die sich dort Werbeplatz kaufen und mit einer ausführlichen Selbstdarstellung auftreten, und nicht zahlenden, die lediglich mit Basisdaten wie Adresse und Fachrichtung geführt werden.

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Karlsruhe/Köln (dpa/lnw) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute über die Klage einer Kölner Ärztin, die aus dem Ärzte-Bewertungsportal Jameda gelöscht werden will. Sie sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und fühlt sich außerdem durch das Geschäftsmodell von Jameda benachteiligt. Das Portal unterscheidet zwischen zahlenden Medizinern, die sich dort Werbeplatz kaufen und mit einer ausführlichen Selbstdarstellung auftreten, und nicht zahlenden, die lediglich mit Basisdaten wie Adresse und Fachrichtung geführt werden.

Die Bewertungen der Ärzte durch die Nutzer sind davon unabhängig, betont Jameda. Die klagende Ärztin sieht das anders. Aus ihrer Sicht wird ihr Recht auf Berufsfreiheit verletzt. Außerdem würden die Nutzer durch die Werbeeinblendungen beeinflusst. In den Vorinstanzen hat sie vor Gericht verloren; das Oberlandesgericht Köln hat aber die Revision zum BGH zugelassen. (Az.: VI ZR 30/17)

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