Hannover:Gericht: Veranstaltungsverbot zum Newroz-Fest rechtswidrig

Hannover (dpa/lni) - Das Verbot einer Veranstaltung zum kurdischen Newroz-Fest in Hannover mit Tausenden erwarteten Teilnehmern ist rechtswidrig. Zu dieser Auffassung kam die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts und gab einem entsprechenden Eilantrag am Mittwoch statt. Die Polizei hatte das für Samstag geplante Fest verboten, weil sie darin eine Unterstützung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sieht.

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Hannover (dpa/lni) - Das Verbot einer Veranstaltung zum kurdischen Newroz-Fest in Hannover mit Tausenden erwarteten Teilnehmern ist rechtswidrig. Zu dieser Auffassung kam die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts und gab einem entsprechenden Eilantrag am Mittwoch statt. Die Polizei hatte das für Samstag geplante Fest verboten, weil sie darin eine Unterstützung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sieht.

Ein vollständiges Verbot sei aber angesichts der hohen Bedeutung der Versammlungsfreiheit für die freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung unverhältnismäßig, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Annahme, dass es sich um eine Propagandaveranstaltung für die PKK handele, setze die Befürchtung voraus, dass es zur massenhaften Verwendung von PKK-Symbolen oder sonstigen massiven Verstößen komme. Anhaltspunkte dafür sieht das Gericht aber nicht.

Eine Gruppe von Privatpersonen hatte die Versammlung, die dem Protest gegen die türkische Offensive in Syrien dienen soll, angemeldet. Gegen den Beschluss vom Mittwoch ist noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.

Die deutschlandweite Hauptveranstaltung der Kurden zu ihrem zum Frühlingsbeginn gefeierten Neujahrsfest Newroz fand bereits mehrmals in Hannover statt, zuletzt 2016.

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