Prozesse - Göttingen:Gericht: Fitnessstudio darf für zwei Personen öffnen

Corona
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Göttingen (dpa/lni) - Der Betreiber eines Göttinger Fitnessstudios hat sich vor dem örtlichen Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die coronabedingte Schließung seines Studios gewehrt. Dort hatten maximal zwei Personen im Trainingsraum ohne Anleitung die Geräte benutzen dürfen. Nach jedem Wechsel der Besucher wurde desinfiziert. Dies hatte die Stadt Göttingen dem Kläger untersagt. Diese Schließungsverfügung sei jedoch voraussichtlich rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag mit. Zur Begründung hatte der Mann vorgetragen, er betreibe kein Fitnessstudio, sondern ermögliche den laut der niedersächsischen Corona-Verordnung zulässigen Individualsport. (Az.: 4 B 22/21)

Nach Auffassung der Richter ist die Infektionsgefahr in privaten Studios nicht größer als in Anlagen des Freizeit- und Amateursports, wo zwei Menschen aktiv sein dürfen. Die Zulässigkeit von Individualsport wird mit der gesundheitsfördernden Wirkung des Sports begründet. Diese Wirkung könne der sportlichen Betätigung in Fitnessstudios nicht abgesprochen werden, hieß es. Gegen den Beschluss kann die Stadt binnen zwei Wochen Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Bereits am Montag hatte das Verwaltungsgericht Hannover einer Fitnessstudio-Betreiberin Recht gegeben. Die Frau hatte ein Konzept erarbeitet, bei dem sie ihr Studio stundenweise an eine Person beziehungsweise einen Haushalt untervermietet, um Individualsport zu ermöglichen.

© dpa-infocom, dpa:210205-99-318040/2

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