Gießen:Nach Urteil gegen Ärztin: keine Auswirkungen auf Zulassung

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Gießen (dpa) - Nach der Verurteilung einer Ärztin aus Gießen wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche hat der in der Frauenberatung engagierte Verein Donum Vitae vor einer neuen Grundsatzdebatte über das Abtreibungsrecht sowie einer übereilten Reaktion des Gesetzgebers gewarnt. Der Verein Donum Vitae wurde 1999 von katholischen Laien gegründet, nachdem die Bischöfe aus dem gesetzlichen System der Schwangeren-Konfliktberatung ausgestiegen waren. Er stellt weiterhin die für eine straffreie Abtreibung nötigen Beratungsscheine aus.

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Gießen (dpa) - Nach der Verurteilung einer Ärztin aus Gießen wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche hat der in der Frauenberatung engagierte Verein Donum Vitae vor einer neuen Grundsatzdebatte über das Abtreibungsrecht sowie einer übereilten Reaktion des Gesetzgebers gewarnt. Der Verein Donum Vitae wurde 1999 von katholischen Laien gegründet, nachdem die Bischöfe aus dem gesetzlichen System der Schwangeren-Konfliktberatung ausgestiegen waren. Er stellt weiterhin die für eine straffreie Abtreibung nötigen Beratungsscheine aus.

Das geltende Recht repräsentiere einen breiten gesellschaftlichen Konsens, teilte der Bundesverband des Vereins, der Schwangere und junge Eltern berät, am Samstag mit. „Der Gesetzgeber fordert zu Recht den Schutz des Lebens. Schwangerschaftsabbrüche sind nur in Ausnahmefällen straffrei“, wird die Bundesvorsitzende Rita Waschbüsch in der Mitteilung zitiert. Wo es um Leben und Tod gehe, dürfe es keinen Rechtsanspruch auf Werbung geben.

Das Amtsgericht Gießen hatte die Medizinerin am Freitag zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website Abtreibung als Leistung angeboten hatte. „Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, so die Begründung des Gerichts.

Aller Voraussicht nach hat das Urteil keinerlei Auswirkungen auf ihre Zulassung als Medizinerin. „Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ sei „der Verlust der Approbation nicht wahrscheinlich“, berichtete das zuständige Regierungspräsidium in Gießen. Gleichwohl werde bei jeder strafrechtlichen Verurteilung eines Arztes geprüft, ob ein approbationsrechtliches Verfahren einzuleiten sei.

„Im konkreten Fall bleibt noch das Urteil abzuwarten und auszuwerten“, erläuterte ein Sprecher des Regierungspräsidiums. „Nach den bisher vorliegenden Informationen liegt allerdings keine Patientengefährdung vor, ebenso wenig ein Abrechnungsbetrug.“ Diese Punkte sind neben dem Strafmaß - im konkreten Fall 40 Tagessätze - aus Sicht der Behörde die relevanten Punkte.

Die Verteidigerin der Ärztin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anzufechten. Der Fall löste eine neue Debatte um das Thema Abtreibung aus. Die Ärztin hat zahlreiche Unterstützer, etwa bei Linken, Grünen und SPD. Die SPD-Fraktion im Bundestag forderte eine schnelle Reform des Abtreibungsrechts. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl regte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe an, den Strafrechtsparagrafen 219a zu streichen.

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