Prozesse - Freiburg im Breisgau:Hilfe nach Fahrerflucht: Polizisten erneut vor Gericht

Karlsruhe (dpa/lsw) - Zwei Polizisten, die einem Kollegen bei der Flucht nach einem tödlichen Unfall geholfen hatten, müssen erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hob am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg auf, das die beiden freigesprochen hatte. Bei dem Verkehrsunfall war im Sommer 2014 ein Motorradfahrer auf der Autobahn 5 bei Freiburg von einem betrunkenen Polizisten totgefahren worden. Der inzwischen rechtskräftig verurteilte Beamte flüchtete und rief dann telefonisch seine Kollegen zur Hilfe. Das OLG rügte mit deutlichen Worten das Urteil des Amtsgerichts und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück.

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Zwei Polizisten, die einem Kollegen bei der Flucht nach einem tödlichen Unfall geholfen hatten, müssen erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hob am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg auf, das die beiden freigesprochen hatte. Bei dem Verkehrsunfall war im Sommer 2014 ein Motorradfahrer auf der Autobahn 5 bei Freiburg von einem betrunkenen Polizisten totgefahren worden. Der inzwischen rechtskräftig verurteilte Beamte flüchtete und rief dann telefonisch seine Kollegen zur Hilfe. Das OLG rügte mit deutlichen Worten das Urteil des Amtsgerichts und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück.

Die Beweisführung sei lückenhaft, es gebe Rechtsfehler in mehrfacher Hinsicht, so der Vorsitzende Richter bei der Revisionsverhandlung. "Das, was die beiden gemacht haben, stellt eine Straftat dar." Die Beamten hätten etwa auf den Kollegen einwirken müssen, zum Unfallort zurückzukehren und die Polizei zu rufen.

Die beiden Kollegen hatten den Unfallfahrer mitten in der Nacht aus einem nicht weit entfernten Gewerbegebiet abgeholt, wohin er sich geflüchtet hatte. Danach gewährten sie ihm mehrere Stunden Unterschlupf. Als er wieder nüchtern war, stellte er sich. Das Amtsgericht sprach die Männer später aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Beihilfe und Vertuschung einer Straftat frei. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte Geldstrafen gefordert und war nach dem Freispruch in Revision gegangen.

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