Prozesse - Frankfurt am Main:Pizzeria durfte nach Anti-Mafia-Held heißen

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Frankfurt/Main (dpa) - Ein Urteil zu einer vormals nach Anti-Mafia-Kämpfern benannten Pizzeria in Frankfurt hat in Italien Ärger ausgelöst. Die Schwester des 1992 ermordeten Giovanni Falcone war im November mit dem Versuch gescheitert, einer Pizzeria in Frankfurt die Nutzung ihres Familiennamens zu untersagen. Das Landgericht Frankfurt lehnte ihre Klage gegen den Inhaber des Lokals "Falcone&Borsellino" mit der Begründung ab, dass die Schwester nicht in ihrem Namensrecht verletzt werde (Az.: 2-06 O 322/19).

Nachdem ein italienischer Anwalt das Lokal in Frankfurt entdeckt hatte, hat die Falcone-Stiftung nach eigenen Angaben vom Samstag den Zivilprozess angestrengt, ohne zuvor das Restaurant zu kontaktieren. Auf das Urteil regierte die Stiftungsvorsitzende Maria Falcone enttäuscht: "Es ist eine sehr schmerzhafte Entscheidung für uns." Auch deutsche Institutionen hätten das Wirken ihres Bruders in der Vergangenheit häufig gewürdigt. Man werde gegen das Urteil Berufung einlegen, kündigte Falcone in italienischen Medien an.

Gleichwohl gibt es Hinweise, dass die Pizzeria mittlerweile nicht mehr unter dem Namen "Falcone&Borsellino" betrieben wird. Zwar ist im Internet noch die entsprechende Seite der Pizzeria zu finden. An der Immobilie unter der angegebenen Adresse sind die Namen der Mafiajäger aber nicht mehr zu sehen. Telefonisch war dort zunächst niemand erreichbar. In Deutschland sind die Restaurants derzeit wegen der Corona-Pandemie für den regulären Betrieb geschlossen - Lieferservice und Essen zum Mitnehmen sind erlaubt.

Das italienische Lokal im Ausgeh-Stadtteil Sachsenhausen warb mit Mafia-Romantik um Gäste. Neben den Anti-Mafia-Kämpfern Falcone und Paolo Borsellino waren dort Bilder aus dem Film "Der Pate" zu sehen und war Speisekarte ist mit Einschusslöchern bedruckt. Einzelne Pizzen waren nach den italienischen Juristen benannt, die 1992 von der Mafia ermordet worden sind.

Das Gericht hatte in seiner Urteilsbegründung zwar erklärt, dass durch die Namensnutzung das positive Ansehen Falcones posthum beeinträchtigt werde. Allerdings reiche das nicht aus, dem Betreiber 28 Jahre nach dem Tod des Staatsanwalts die Verwendung des Namens zu untersagen. Daran ändere auch das hohe Ansehen Falcones in Justizkreisen nichts.

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