Düsseldorf:Lösegeldforderung für Auto ignoriert: Fahrer gewinnt Prozess

Düsseldorf (dpa/lnw) - Obwohl er die Lösegeldforderung der Diebe seines Autos nicht der Versicherung meldete, hat ein Autofahrer Anspruch auf vollen Schadenersatz. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag entschieden und die Berufung der Versicherung als ohne Aussicht auf Erfolg eingestuft. Der Versicherer nahm sie daraufhin zurück (Az.: I-4 U 127/17).

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Obwohl er die Lösegeldforderung der Diebe seines Autos nicht der Versicherung meldete, hat ein Autofahrer Anspruch auf vollen Schadenersatz. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag entschieden und die Berufung der Versicherung als ohne Aussicht auf Erfolg eingestuft. Der Versicherer nahm sie daraufhin zurück (Az.: I-4 U 127/17).

Dabei ließ das Gericht ausdrücklich offen, ob Autofahrer Lösegeldforderungen grundsätzlich ihrer Versicherung melden müssen. Die Versicherung hatte sich auf den Standpunkt gestellt, ein Verschweigen einer solchen Forderung sei ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Denn damit werde ihr die Möglichkeit genommen, auf die Forderung einzugehen.

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