Prozesse - Darmstadt:Erzwungenes Koranverse-Lernen: Acht Jahre Haft gefordert

Darmstadt (dpa/lhe) - Im Darmstädter Prozess um das erzwungene Lernen von Koranversen hat die Staatsanwaltschaft für das angeklagte Ehepaar acht und achteinviertel Jahre Haft gefordert. Die Anklagebehörde ging in ihrem Plädoyer am Dienstag vor dem Landgericht von Geiselnahme und Freiheitsberaubung in einem besonders schweren Fall sowie von gefährlicher Körperverletzung aus. Das Paar soll eine Verwandte eingesperrt und gezwungen haben, Korantexte zu lernen. Die beiden Verteidiger forderten Freispruch. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Im Darmstädter Prozess um das erzwungene Lernen von Koranversen hat die Staatsanwaltschaft für das angeklagte Ehepaar acht und achteinviertel Jahre Haft gefordert. Die Anklagebehörde ging in ihrem Plädoyer am Dienstag vor dem Landgericht von Geiselnahme und Freiheitsberaubung in einem besonders schweren Fall sowie von gefährlicher Körperverletzung aus. Das Paar soll eine Verwandte eingesperrt und gezwungen haben, Korantexte zu lernen. Die beiden Verteidiger forderten Freispruch. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.

Auf der Anklagebank sitzen ein 44 Jahre alter Mann und seine 37 Jahre alte Frau. Die beiden sollen die 28 Jahre alte Halbschwester des Angeklagten 2015 im südhessischen Eppertshausen neun Tage festgehalten und in dieser Zeit gezwungen haben, die Verse zu lernen. Sie sollen sie auch genötigt haben, traditionelle islamische Kleidung zu tragen, auf die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu schwören sowie IS-Propagandavideos zu schauen. Zudem sollen sie dem Opfer wenig zu essen gegeben haben.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen und gesagt, Verwandte hätten diese erfunden. Die 28-Jährige hatte sich vor Gericht auf ihr Aussageverweigerungsrecht als Halbschwester berufen.

Die Staatsanwaltschaft hielt die Aussagen einer Psychologin, eines Vernehmungsbeamten und eines Ermittlungsrichters für glaubwürdig. Die drei hatten mit der 28-Jährigen gesprochen, bevor sie die Aussage verweigerte. Der Verteidiger des Angeklagten sagte, es gebe keinen konkreten Zeitraum für eine Geiselnahme und einen Belastungseifer der Familie. Die Angeklagten seien Muslime aber keine Islamisten.

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