Prozesse - Augsburg:Schöpfer der "Augsburgblume" muss nicht ins Gefängnis

Augsburg (dpa/lby) - Der Schöpfer der bekannten "Augsburgblume" kommt trotz wiederholter Sachbeschädigung noch einmal um eine Gefängnisstrafe herum. Der 30-Jährige hatte bis 2011 illegal Hunderte stilisierte Blumen in Augsburg an die Fassaden gemalt und war dadurch überregional bekannt geworden. Obwohl der Künstler damals eine Bewährungsstrafe bekam und versicherte, nicht noch einmal unerlaubte Graffiti anfertigen zu wollen, besprühte er später mit einem Komplizen eine Lärmschutzwand an einer Bundesstraße und einen Regionalzug.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Augsburg (dpa/lby) - Der Schöpfer der bekannten "Augsburgblume" kommt trotz wiederholter Sachbeschädigung noch einmal um eine Gefängnisstrafe herum. Der 30-Jährige hatte bis 2011 illegal Hunderte stilisierte Blumen in Augsburg an die Fassaden gemalt und war dadurch überregional bekannt geworden. Obwohl der Künstler damals eine Bewährungsstrafe bekam und versicherte, nicht noch einmal unerlaubte Graffiti anfertigen zu wollen, besprühte er später mit einem Komplizen eine Lärmschutzwand an einer Bundesstraße und einen Regionalzug.

In der Berufungsverhandlung vor dem Augsburger Landgericht räumten die beiden Angeklagten am Freitag die Vorwürfe ein, nachdem sie bisher die Taten bestritten hatten. Die Strafkammer, die Verteidiger und der Staatsanwalt hatten sich zuvor hinter verschlossenen Türen auf einen Strafrahmen verständigt, wenn beide ein Geständnis ablegen. Das Augsburger Amtsgericht hatte den Blumenmaler 2016 zunächst zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Nach der Absprache wurde er nun vom Landgericht zu einem Jahr verurteilt, die Haftstrafe wurde trotz etlicher Vorstrafen aber erneut zur Bewährung ausgesetzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: